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Es darf gelacht werden; Zürcher Staatsanwalt Andrej Gnehm ‚untersucht‘ den Fall Mörgeli

Zeichnung zum Porträt von Staatsanwalt Gnehm (Fall Mörgeli)„Wer ist der Mann, der im Fall Mörgeli ermittelt?“ titelte die TAMEDIA am 12. Juli 2014. Auch das ‚System‘ hat folglich Sinn für Humor; Jener Staatsanwalt, welcher die Strafuntersuchung wegen Nötigung gegen die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch mit der dümmsten aller möglichen Begründungen eingestellt hat, soll nun den Fall Christoph Mörgeli ‚untersuchen‘ – das Ergebnis ist also abzusehen: Erneut 1:0 für den Staat – faire Bedingungen sind nicht ‚verfügbar‘. Bei Staatsanwalt Gnehm verlieren die Opfer aus dem Volk aus Prinzip. Regel Nummer 1: Der Staat macht keine Fehler. Regel Nummer 2: Sollte der Staat doch einmal Fehler machen, tritt automatisch Regel Nummer 1 in Kraft.

Ein von chronischer Krankheit gezeichneter Zürcher Staatsanwalt wird sich im Fall Mörgeli wieder einmal alle Mühe geben, seine staatlichen Arbeitgeber zufriedenzustellen – das ist ihm offensichtlich das Wichtigste, gemäss ‚his masters voice‘ – und der sogenannte ‚Journalist‘ des Artikels schreibt daher auch folgerichtig:

„Offenbar arbeitet Gnehm in der Abteilung «Besondere Untersuchungen» sehr effizient und zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten.“

Alles klar? Andrej Gnehm lässt Unabhängigkeit und Professionalität im Dienste des Volkes (welches letzlich den Staat macht) gänzlich vermissen (nicht nur in unserem Fall, wie Medienberichte bestätigen, wie hier, hier und hier und obschon er mit Steuergeldern bezahlt wird) und ich in der Folge gleich ausführen werde. Auf konstruktive Kritik an seiner Person reagiert er unwirsch, was das Ganze jedoch nur noch Unprofessioneller macht. Heute kämpft der Staat u.a. in Form von Andrej Gnehm gegen seine Bürger und Staatsanwalt Gnehm ist einer dieser Statisten, welche dies ohne Gewissensbisse ermöglichen und mit Leib und Seele unterstützen.

Dass Staatsanwalt Andrej Gnehm den Fall Mörgeli ‚untersucht‘, erfahren wir selbstverständlich aus einem Artikel des TAMEDIA-System-Journalisten Stefan Hohler (Bingo!). Die in meinem Artikel „Stefan Hohler – der Mann für Behörden-Propaganda bei der TAMEDIA“ geäusserten Feststellungen bestätigen sich immer wieder aufs Neue. Der Presstituierte (sprich käuflicher ‚Journalist‘) Hohler singt einmal mehr ein Loblied auf einen staatlichen Versager und in diesem Sinne gegen das Volk – das ist Hohlers Kernkompetenz bei der TAMEDIA. Und dass die TAMEDIA lügt, betrügt, zensiert, Hetze und Propaganda verbreitet, habe ich hier auch bereits umfassend erläutert. Bei der TAMEDIA ignoriert man nachweislich Beweise (z.B. hier oder hier) und verweigert berechtigte, faktenbasierte Korrekturen. Es passt einfach wieder einmal alles zusammen. Wie dumm muss die gehirngewaschene Öffentlichkeit eigentlich sein, nicht zu begreifen, dass der Staat seine Bürger regelmässig und nach allen Regeln der Kunst verarscht, indem er das Funktionieren von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit simuliert?

Blinde Justitia

Blinde Justitia

Aus eigener Erfahrung kann ich also sagen, dass der Zürcher Staatsanwalt Andrej Gnehm eine Witzfigur ist, die regelmässig Rechtsbeugungen begeht. Das war zumindest in unserem Fall so – wir hatten aber keinerlei Geld und keine Nerven mehr, weitere 2-3 Jahre mit einem unfairen und subversiv handelnden Staatsanwalt (she. nachfolgende Beweise) weiter zu streiten über ein Thema das eigentlich sonnenklar wäre, jedoch nicht für Staatsanwalt Gnehm, der notorisch zu verhindern versucht, dass Mitglieder seiner Auftraggeber rechtskräftig und zu Recht verurteilt werden. Mir stehen die Haare zu Berge!

Corine Mauchs Hüftschuss, welcher ihr und Ihrem damaligen Präsidialdepartements-Gango Dominik Schaub (wurde sang-. und klanglos rausgeschmissen – ohne mediale Aufmerksamkeit!) eine Strafuntersuchung wegen Nötigung eingebrockt hatten, wird – als beispielhafte Rechtsbeugung – von Staatsanwalt Gnehm als ‚Rechtsirrtum‘ klassifiziert, wo hingegen ’normale Bürger‘ mit dem Grundsatz konfrontiert werden, dass Unwissenheit nicht vor Recht schütze. Staatsanwalt Gnehm verstösst also wissentlich und vorsätzlich gegen die in der Bundesverfassung garantiert Rechtsgleichheit – anscheinend sind Mauch und Schaub (d.h. Regierungsmitglieder) noch etwas ‚gleicher‘ als normale Bürger – d.h. die Justizbehörden haben auf ganzer Linie versagt (nervous.ch – Dokumente / Beschwerde ans Obergericht – Datum 1. Juni 2011 (bitte bis zum Datum scrollen / she. Seiten 10, 14, 19, 20, 21 und 23):

„Und nun zur grossartigen Arbeit der Staatsanwaltschaft. Als nicht erstellt, erachtet diese erstaunlicherweise die Rechtswidrigkeit der Nötigung. Das ist selbstverständlich ein Witz und zeugt von einer spassigen Berufsauffassung!

„Die Staatsanwaltschaft – oder nicht doch besser Anwaltschaft der Stadt? – kommt nun zum weiteren abstrusen Schluss, dass auch bei der Annahme eines erfüllten objektiven und subjektiven Tatbestands, eine Einstellung zu erfolgen habe, da die Beschwerdegegner Mauch und Schaub, wie deren Schilderungen in den Einvernahmen ergeben habe, einem Rechtsirrtum unterliegen seien. Ja, wo gibt’s denn sowas?“

„Es erstaunt jedenfalls nicht, dass die Staatsanwaltschaft (Andrej Gnehm) mit dem so überraschend aus dem Hut gezauberten Rechtsirrtum versucht, die Stadtpräsidentin und deren Mitarbeiter zu schützen. Das war vielmehr zu erwarten! Es handelt sich nämlich um das klassische und alt bewährte Hausrezept der Staatsanwaltschaften, ihre Favoriten des politischen Establishments vor Strafverfolgung zu schützen. Die kleinen Leute von der Strasse kommen nie in den Genuss eines Rechtsirrtums, die müssen immer wissen, was Sache und Recht ist, selbst wenn Sie die Sprache nicht sprechen und kaum eine Schule besucht haben.“

„Die Staatsanwaltschaft (Anm.: Andrej Gnehm) entblödet sich tatsächlich nicht, eine solche Feststellung zu einer Grundlage Ihres Entscheides zu machen.“

Somit lässt sich ganz einfach daraus ableiten:

„Der Staatsanwalt hat diese vom Gesetz geforderte Konnexität, diesem Anschein kann man sich sehr schlecht entziehen, aus einer parteiischen und servilen Haltung gegenüber der prominenten Angeschuldigten, ganz einfach herbeiphantasiert.“

„Der Staatsanwalt (Andrej Gnehm) wirkt folglich als Richter, wenn auch nicht sehr gekonnt und denkbar unbeholfen, aber effektiv.“

Staatsanwalt Gnehm hatte es in unserem Fall abgelehnt, die Beweise des Stadtrichteramtes (Zeugeneinvernahmen von neun involvierten Beamten, welche kriminelle Handlungen innerhalb der Zürcher Stadtpolizei belegen, welche ja des Öfteren negative Schlagzeilen produziert, z.B. hier, hier und hier  / die Stadt ja schlussendlich einen 6-stelligen Betrag gezahlt hat) zuzulassen, hat diese Dokumente aber ohne unser Wissen trotzdem hinter unserem Rücken doch eingesehen. Berechtigte Frage der betroffenen Opfer: „Spinnt der Typ eigentlich?“ (she. Seite 23):

„Die Öffentlichkeit, das ist ihr zu Gute zu halten, kennt die wahren Hintergründe dieses schäbigen Spiels nicht, darüber wurden Sie von der Stadtregierung nie aufgeklärt, obwohl diese genau weiss resp. wissen muss, dass der Beschwerdeführer in bösartiger und tückischer Weise ruiniert wurde.“

Staatsanwalt Andrej Gnehm hat Rechtsbeugungen zu verantworten, resp. ist dies dem damals leitenden Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner, wie auch der Bundesanwaltschaft (Aufsichtsinstanz) völlig wurst – Demokratie und Transparenz existieren nur auf dem Papier, nicht jedoch in der juristischen Realität und Praxis der Schweiz. Staatsanwalt Andrej Gnehm realisiert politisch motivierte Entscheide – das wird auch im Fall Mörgeli nicht anders sein.

Das ist schlicht und ergreifend einfach eine Riesenschweinerei der Schweizer Regierung (welche auch von der Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements / BR Simonetta Sommaruga völlig ignoriert wird – sie geht lieber nach Syrien und unterstützt den US-geprägten, westlichen Imperialismus/Faschismus!), die weder unsere ‚direktdemokratischen‘ Parlamentarier, noch den Bundesrat und schon gar nicht die Bundesanwaltschaft (die z.B. auch immer das macht, was u.a. die USA verlangen und so z.B. im Fall Tinner die Vernichtung von Akten gutgeheissen haben), welche als Handlanger der Globalisierung erscheinen müssen, die den US-amerikanischen Faschismus auch in unserem Land anwenden (so kommt der automatische Datenaustausch zu Bankdaten, aber die USA dürfen ihre Steueroasen wie z.B. die Cayman Islands oder Delaware weiterhin und unbehelligt betreiben – das ist scheinbar dann in Ordnung).

Und ich wette darauf, dass die Uni-Leitung, die im Morgengrauen per ‚SWAT-Team‘ verhaftete Iris Ritzmann und die mitinvolvierte Regierungsrätin Regine Aeppli (die auch zu Reden gibt – z.B. hier), resp. der Zürcher Regierungsrat auch diesmal völlig ungeschoren davon kommen – dafür werden Gnehm und seine Handlanger mit Sicherheit wieder sorgen und dafür wer im Fall Mörgeli die medial wirksame Arschkarte zu ziehen hat. Sicherlich nicht die für das Desaster verantwortlichen Personen, falls diese in der Regierung sitzen. Der Artikel „Promis im Visier der Justiz“ bestätigt ganz genau das – wir kommen auch darin vor und erneut mit Hetze der Zürcher TAMEDIA – es ist grauenvoll, wenn man als Opfer vom Staatsterror auch noch medial von geneigten Presstituierten in die Pfanne gehauen wird, damit ‚die staatliche Kirche im Dorf bleibt‘. Unzweifelhaft sorgt Staatsanwalt Gnehm regelmässig dafür, dass dies genau so geschieht. Wir gehen von ungehandeter Kriminaltiät der Zürcher Behörden aus, die Staatsanwalt Gnehm unter den Teppich wischt (she. Seite 26):

„Aus diesen wenigen Dokumenten schon geht hervor, dass die Schliessung der Nervous-Bar ein Willkürakt und mit allergrösster Wahrscheinlichkeit eine eigentlich kriminelle Angelegenheit (Anm.: seitens der stadtzürcher Behörden) war.“

„Interessant übrigens ist, dass die Staatsanwaltschaft (Andrej Gnehm), trotz Weigerung des Beizugs diese Akten (Anm.: Zeugeneinvernahmen, die ein kriminelles Vorgehen der Stadt Zürich vermuten lassen) inoffiziell dann gleichwohl beigezogen hat.“

Arbeiten so pflichtbewusste, vom Volk beauftragte und mit Steuergeldern bezahlte Staatsanwälte? Abschliessend kommt unser damaliger Rechtsvertreter zu folgenden Schlüssen:

Diese Strafvervolgungsbehörde, welche unter dem Namen „Besondere Untersuchungen“ firmiert, schützt augenscheinlich die Grossen und verfolgt die Kleinen.“

„Jeder Staat hat eine solche Truppe, das ist soweit Normalität. Einige aktuelle Beispiele: Sie verschont den Armeechef Neff, verfolgt wird mit jedoch Hartnäckigkeit der Polizeibeamte Hafner, der diesen Umstand an die Öffentlichkeit gebracht haben soll. Verschont wird Frau Stocker, verfolgt werden selbstverständlich die Frauen Zopfi und Wydler, die in ihrer hoffnungslosen Situation keine andere Lösung fanden als den Weg in die Öffentlichkeit. Verschont schliesslich wird Mauch und verfolgt wird Gloor, dem hinsichtlich des erhobenen Nötigungsvorwurfs mit Sicherheit kein Rechtsirrtum zugebilligt wird. Wie sagt doch der Volksmund? Die Grossen lässt man laufen, die Kleinen hängt man auf. Die Sache ist gar nicht so kompliziert.“

„Der Beschwerdeführer sollte, so scheint es, kriminalisiert werden (Anm: Wozu auch die medial nicht reflektierte Unterdrückung von Beweisen durch die TAMEDIA – speziell des Wider-/Schreiberlings Hohler – massiv beigetragen haben). Er sollte nicht Opfer, er sollte Täter sein.

Hoch lebe die Bürger-Revolution gegen ein völlig beschissenes System namens Schweizer ‚Justiz‘! Ein öffentliche breit abgestützter Steuerboykott wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung…

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Wie die Gay-Mafia in Zürich um sich greift…

Martin_AbeleDer neue Gemeindratspräsident der Stadt Zürich heisst Martin Abele (Grüne) und ist schwul. Seit der Wahl der lesbischen Corine Mauch (SP) ins Stadtpräsidium und der lesbischen Claudia Nielsen (SP), wie auch dem schwulen André Odermatt (SP) in den Stadtrat sollte man meinen, dass die Zürcher Exekutive ein Herz für die Zürcher Gay Community hätte – das Gegenteil ist aber leider der Fall.

Die Wahl von Abele zum Gemeinderatspräsident war ein Grund für uns, ihm zu seinem Amtsantritt zu gratulieren und ihm im Bezug auf die ‚Gay Community‘ – für die er sich angeblich einsetze – einige Fragen zu stellen. Die Enttäuschung machte sich sofort breit, zumal während Wochen keine Reaktion oder gar Antwort von ihm eintraf und auch er unsere Anfrage schlicht zu ignorieren schien. Nach einer Erinnerung, die er gleich ‚proaktiv‘ als „Drohung“ auffasste, da wir insistierten (wie damals schon bei Mauch – die bis heute noch kein einziges, persönliches Wort mit uns gewechselt hat), mussten wir leider erneut feststellen, wie übel es um die (Pseud0-)Gay Community in Zürich bestellt ist; Scheinbar sind Schwule – mit hoher Kaufkraftsklasse gem. int. Marketing-Studien (she. hier oder hier) – in Zürich nur nützlich um die auch dort grassierende Gay Mafia zu unterstützen und ihr zu huldigen um deren Kommunikations-Plattformen nutzen zu dürfen. Wer sich nicht anschliesst oder ‚fügt‘, wird schlicht platt gemacht; Dieses Liedchen haben wir ja bereits singen müssen…

Um es nochmals festzuhalten; Die Schliessung der nervous event-bar am 13. November 2008 ist ein schriftlich dokumentierter, krimineller Akt der Zürcher Behörden. Es wurde festgestellt, dass ein koordiniertes, vorsätzliches und böswilliges Vorgehen vorlag, womit das Vorhandensein einer per Definition kriminellen Organisation innerhalb der stadtzürcher Regierung klar bestätigt ist.

Vom schwulen Abele wollten wir wissen, wieso er persönlich seinerzeit bei den laufenden Untersuchungen und angeblich als jemand, der sich gegen Diskriminierung von Schwulen einsetze, gegen uns gestimmt hat. Abeles Reaktionen sind äusserst bestürzend – müssen wir ihm doch Pharisäertum vorwerfen, der die Gay Community ebenfalls wohl nur benutzt um seine Karriere zu pushen und bei der (leider extrem desinformierten) Gay Community zu punkten, resp. seinen eigenen Egoismus auszuleben. Abele engagiert sich betriebsam für schwulengeschichte.ch – unsere miese Story wird jedoch wohl keinen Eingang in diese Annalen erhalten – darauf können zumindest wir Gift nehmen (was man dort wohl begrüssen würde); Unsere Geschichte wird von der ’schwulen Geschichtsschreibung‘ in aktiver Zensur unterdrückt. Wie vertrauensvoll sind solche ’schwulen Helferlein‘, wie Abele, also? Wir halten ihn für einen Heuchler und für extrem feige, was wir nachfolgend noch ausführlicher begründen.

Primäre Schaltstelle der Zürcher Gay Mafia ist network.ch (in Verbindung mit PinkCross und HAZ) – eine Art Loge, welche sich der Gewinnung homosexueller Geschäftsleute, resp. ‚Führungskräfte‘ (Achtung: nicht zu verwechseln mit ‚Irre‘führungskräfte / d.h. auch politische ‚Würden‘-TrägerInnen) auf die Fahne geschrieben hat; Ein wahrlich okkultes/obskures ‚Clübli‘ des schwulen Glünggitums Zürichs und wo man analog einer Freimaurer-Loge einen ‚Götti‘ braucht um reinzukommen. Als unser Anwalt seinerzeit beim dortigen ‚juristischen Vertreter‘ Pierre-André Rosselet (der über einen nicht unzweifelhaften Ruf in Schwulenkreisen verfügt/Promiskuität) um Unterstützung anfragte, schlug uns eine Wand von Verachtung und Ablehnung entgegen, die uns in ihrer Wuchtigkeit entsetzte. ‚Gay Community‘?

Vergessen Sie’s – diese Leute kümmern sich nicht um Andere, nur um ihren eigenen Vorteil – das ‚Gay‘ ist nur Mittel zum Zweck und hilfreiche Maske! Wenn man auf die Homepage von Rosselets Anwaltskanzlei klickt schlägt einem der Hohn in Riesenlettern entgegen: „Ihr Recht liegt uns am Herzen“ oder „Wir nehmen Ihren Fall persönlich“ – wenn dies nicht so nachvollziehbar lächerlich wäre, könnte man noch versucht sein, diese fiesen Lügen ernst zu nehmen. Und dann soll Rosselet zu allem Überfluss auch noch Mediator FH sein – um Streitfälle zu schlichten – hat jedoch exakt dabei versagt, genau dies unter Beweis zu stellen; Schein und Sein sind bei ‚Pierre-André‘ ganz offensichtlich völlig unterschiedliche Dinge. Hier kann man den unbedarften Website-BesucherInnen nur die eindringliche Warnung aussprechen, alternativ eine glaubwürdige Kanzlei zu beauftragen, statt eines Strippenziehers und Blenders. Es gibt keine Solidarität in der Gay Community, wenn’s hart auf hart kommt und das ‚durften‘ wir mehrfach erleben. Alles geht nur um Geschwätz, Party, Kommerz und (mit Verlaub) ‚den nächste Fick‘ – sonst nichts. Ekelhaft. Pfui Teufel!

Es gibt eine Gay Mafia – nicht nur in Zürich – darauf sind wir bei internationalen Recherchen und durch persönliche Feedbacks von Betroffenen gestossen – ein Umstand der uns nach wie vor entsetzt, denn offiziell wird z.B. an den so ertragreichen ‚Gay Prides‘, weltweit die Solidarität vorgegeben. Eine üblere Farce gibt es nicht und man sollte solche Anlässe boykottieren. Die leeren Worte von Abele, Mauch, Nielsen, Odermatt dienen nur der Anbiederung, die gehässigen Worte Rosselets der Förderung von Resignation, denn um echte Bekämpfung von Diskrimierung ihrer eigenen Randgruppe kümmern sie sich einen feuchten Dreck. Schönwetter-Homosexualität nennen wir das bestenfalls – es verdient Verachtung!

Nachdem wir mit der vielbeschworenen „Vereinbarung“ immer wieder auf eine vorhandene, ‚gültige‘ Einigung (die nichts Anderes ist als ein von der Stadt mit Steuergeldern teuer bezahlter Vertuschungsversuch von schriftlich dokumentierter Behördenkriminalität) festgenagelt werden sollen, wollten wir mit Abele (als angeblicher Vertreter der Gay Community) reden – doch er meinte nur „…die Fronten sind verhärtet.“. Genau.  Und wessen Fehler ist das nun, Martin Abele? Unserer? Oder doch viel eher der einer Stadt Zürich, welche nachweislich die Öffentlichkeit (hier) belogen hat? Muss man es uns übel nehmen, dass wir von einem (angeblichen) Rechtsstaat auch Rechtsstaatlichkeit erwarten? Übrigens; Diese „Vereinbarung“, die uns abgenötigt wurde, haben wir längst und schriftlich beim Zürcher Stadtrat widerrufen – weil wir nach wie vor ein faires Verfahren wollen in welchem die Kriminellen innerhalb der Regierung strafrechtlich verfolgt werden, wie es auch im umgekehrten Fall erfolgen würde. Ist diese Forderung nicht legitim? Dazu schweigt Abele – der sich angeblich für schwule Rechte einsetzen (lachhaft!) will feige. Eine Beantwortung unserer einfachen Fragen lehnt er passiv stillschweigend ab; Eine Behandlungsweise wie wir sie in unserem Fall seit Anbeginn gewohnt sind – keine Überraschung also. Ein Fall wie unserer kann also in Zürich jederzeit erneut vorkommen, denn die ‚Strukturen‘ bleiben uneingeschränkt bestehen. Eine üble Enttäuschung und ’so einer‘ präsidiert nun stossenderweise auch noch den Zürcher Gemeinderat. Prost liebes Zürich – mit Euch geht’s nur noch in eine Richtung: Bachab!

André Odermatt von hinten

Stradtrat Dr. André Odermatt von hinten

Mit der Stadtratswahl vom 12. März 2010 ’schaffte‘ es auch der schwule André Odermatt in den Stadtrat. Genau derselbe Odermatt – der gemäss seinen eigenen Angaben ebenfalls die Gay Community unterstütze – jedoch später damit auffällt, dass er die ihm vorgelegten Beweise der Kriminilität (krimineller Übergriff auf Schwule/Schwulenhatz) in seinem eigenen Departement äusserst gleichgültig gegenüber steht; Dieses Schreiben hier, welches unser Anwalt an den schwulen Stadtrat Odermatt, der sich angeblich auch gegen Diskriminierung Schwuler einsetze, richten musste, ist (für den Betroffenen) äusserst beschämend und stellt ihn ebenfalls als lausigen Heuchler dar. Es ist völlig bezeichnend – so darf man sich die Gay Mafia leibhaftig vorstellen, die einen Teil der Exekutive in Zürich stellt. Eine absolutes Trauerspiel und eine endlose Verarsche der Gay Community, die  immer noch (z.B. mit Hilfe der TAMEDIA) nach Strich und Faden bezüglich der wirklichen Hintergründe zu unserem Fall belogen wird. Ziel der Kooperation Politik/Medien ist nun unsere persönliche Diskreditierung, damit man unsere berechtigten Argumente nicht mehr anhören muss und der stinkende, ätzende ’nervous‘-Dreck unter  dem Teppich kein Loch durch alle Böden der Verwaltung frisst.

„Toleranz“, „Akzeptanz“ und „Gleichberechtigung“ werden bezüglich der Ansprüche Homosexueller auf Rechtsstaatlichkeit in Zürich mit Füssen getreten und von den beteiligten Exponenten hier nur vollmundig vorgegaukelt, dass einem speiübel werden könnte! Die Zürcher Gay Mafia benutzt Schwule und Lesben nur um Politik zu machen und sie nach Strich und Faden auszunutzen. Rechtsstaatlichkeit ist in diesem Zusammenhang ein (übel riechender) Brotaufstrich. Hören Sie bitte auf die offiziellen Lügen der Zürcher Behörden zu glauben und informieren Sie sich umfassend, indem Sie die in diesem Artikel eingefügten Links anklicken und sich wirklich ein Bild machen. Rot-Grün hat auf ganzer Linie versagt – dies sollten Sie bei den Erneuerungswahlen 2014 ernsthaft bedenken.

…und wenn wir grad‘ schon dabei sind: Die Schweizerische Bundesanwaltschaft, welche sich z.B. darum zu kümmern hätte, wenn auf regionaler oder kantonaler Ebene, die Rechtsstaatlichkeit nachweislich versagt, wird nun vom schwulen Bundesanwalt Michael Lauber besetzt. Und dieser schweigt ebenfalls im Sinne der ‚Usanz‘ der Gay Mafia  – von welcher er auch hochgelobt wird. Alles klar? Statt sich um die Bekämpfung von Behördenkriminalität und die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit zu kümmern, mischt er sich aktuell lieber in die Schweizer Politik ein.

Und auch das noch: Der schwule Präsident der FDP International (welche Liberalen???) François Baur und economiesuisse-Lobbyist in Brüssel verweigert (auch Gay Mafia?) jegliche Stellungnahme zur Ablehnung der beantragten Parteimitgliedschaft. Leute die sich nicht ducken und wie geheissen Dreck fressen, kann man anscheinend in der FDP nicht brauchen. Fazit: Die Polit-Landschaft Schweiz ist verseucht mit Unrecht und Unethik – damit werden Sie vorerst noch leben müssen…! Man kann sich nur noch angewidert abwenden und mit echter Aufklärung beginnen.

Informieren Sie sich über Dinge, die Sie nie in Ihrer Zeitung lesen oder auf Ihrem Lieblingssender sehen werden – z.B. bei der bloggerpartei.ch und den dort angeschlossenen, alternativen Nachrichtenquellen.

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Schweizer Justiz versagt ‚gekonnt‘ bei der Strafverfolgung eines kriminellen Behördenübergriffs auf die nervous event-bar in Zürich

Medienmitteilung / Press Release

Rio de Janeiro, 17. August 2012

Schweizer Justiz versagt seit Jahren, den gerichtlich festgestellten, kriminellen Behördenübergriff auf die Schwulenbar ’nervous event-bar‘ in Zürich der Strafverfolgung zuzuführen und erlaubt die Abzweigung von Steuergeldern für eine widerrechtliche ‚Vertuschungsvereinbarung‘, wo ein sechsstelliger Betrag überwiesen wurde, damit Opfer von Staatskriminalität zum Schweigen motiviert werden; Dieser Kuhhandel ist nun, aufgrund unhaltbarer Zustände in der Schweiz, endgültig geplatzt.  

Jens Gloor betätigte sich seit Mai 2012 publizistisch auf politnetz.ch und schrieb während dreier Monate knapp vierzig Artikel zu politischen Themen, welche am Freitag, 10. Juli 2012 durch die Geschäftsleitung von politnetz.ch ohne Vorwarnung, gesamthaft gelöscht wurden. Die Erklärung erfolgte erst auf Anfrage und Stunden nach der aussergewöhnlichen Komplettlöschung. Man behauptete irgend etwas Abstruses, ohne es konkret begründen zu wollen. Man gab vor, dass eine zweimalige Verwarnung zur Löschung der beanstandeten Beiträge führe – gem. ABN – nicht zur einer kompletten Eliminierung einer POLITISCHEN PRÄSENZ auf politnetz.ch, was einer Generalzensur gleichzusetzen ist. Das sind diktatorische und beklagenswerte Verhältnisse. Ausserdem haben sich einige politnetz.ch-Nutzer beim Betroffenen gemeldet, welche schon zwischen drei und SIEBEN mal verwarnt worden seien – ohne dass dies Konsequenzen im  ‚gloorschen Ausmass‘ gehabt hätte.

Ein Fragment dieses Vorfalls hat die TAMEDIA in der Folge am 14. August 2012 in der gewohnt tendenziösen Weise, bekannt gemacht; dämonisierend, mit unbegründeten Anschuldigungen und manipulierend. Diese vorsätzlichen, regelmässigen Falschdarstellungen der TAMEDIA liegen nun bereits dem TAMEDIA-Ombudsmann und dem Presserat zur Ahndung vor (wenn’s denn etwas nützt). Durch die rechtzeitige Datensicherung der gesamten politnetz.ch-Website können die bezugslosen Angriffe auf den Autor weiterhin offline dokumentiert werden. Hieraus sind auch paradoxe, verleumderische und falsche Bezüge hinsichtlich der illegalen Schliessung der nervous event-bar ersichtlich – ein Umstand den die Betroffenen heute, soweit möglich, klarstellen müssen. Diese Fakten sollen jetzt dazu dienen, die Sachlage nachvollziehbar einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Wahrnehmung der Betroffenen ist unverändert verzerrt – nur weil sie sich gegen einen Übergriff zu Wehr setzen.

Die immer wieder aufblitzende Beschränkung der Meinungsfreiheit in der Schweiz und auch die zahlreichen, ständigen, ungeahndeten persönlichen Angriffe (politnetz.ch schaut in ‚anderen‘ Fällen weg – z.B. als der Autor als „Schwulenbar-Pleite-Gloor“ durch einen St. Galler FDP-Exponenten bezeichnet wurde, der heute noch auf politnetz.ch Beiträge verfassen darf) gegen ihre Person sind massiv belastend. Aus Transparenz- und Rehabilitierungsgründen sehen sich die zu Unrecht fortlaufend Diskriminierten nun gezwungen, der falschen, öffentlichen Wahrnehmung, die Hintergründe zu diesem schriftlich, dokumentierten, kriminellen Übergriff der Stadt Zürich entgegen zu halten und Fakten zum besseren Verständnis hiermit zu veröffentlichen.

Die Schweizer Justiz versagt nach wie vor, Offizialdelikte – begangen durch kriminelle Behördenmitglieder – korrekt und strafrechtlich zu verfolgen. Trotz einer von der Stadt kommunizierten ‚Einigung‘ rückt die Stadt Zürich nicht davon ab, die Dämonisierung der Geschädigten weiterhin aufrecht zu erhalten und verweigert sich strikt allen Anfragen – auch wenn diese rein gar nichts mit der nervous event-bar zu tun haben. Im Falle der Geschädigten wurde die Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit bewusst ‚abgeschaltet‘, damit man im gleichen Stil weiterfahren kann.

Wie gerichtlich bestätigt wurde, trifft die ehemaligen Inhaber der nervous event-bar keinerlei Schuld an der Schliessung ihrer Bar – weshalb auch ein entsprechendes, von der Stadt Zürich angestrengtes Verfahren, eingestellt werden musste, welches bisher nicht Gegenstand der öffentliche Wahrnehmung war; Eine Anzeige der Gewerbepolizei wegen „Wirten ohne Patent“. Nachfolgend die Zusammenfassung der Aussagen einvernommener ZeugInnen (in die illegale Schliessung unserer Bar involvierte BeamtInnen der Stadt Zürich / unter Wahrheitspflicht mit Haftandrohung bis zu fünf Jahren). Die Aussagen lauten;

Zeugeneinvernahme durch Stadtrichteramt von Anita Binz-Deplazes / Mitarbeiterin UGZ / 29.09.10

„Weiter befand sich in den Akten eine Bewilligung des UGZ. Vermutlich war es eine Betriebskontrolle aus dem Jahre 2003, in der die Weiterführung des Betriebes bewilligt wurde.“ Auf die Frage des Rechtsvertreters der Opfer „Welche Ämter werden von einer Betriebskontrolle bedient?“ antwortete Frau Binz „Lebensmittelinspektorat und Wirtschaftspolizei.“ und weiter „Von der Betriebskontrolle 2003 (Anm.; entspricht der seinerzeit angeblich ‚fehlenden‘ Bewilligung) müsste gemäss dem Verteiler auch eine Kopie an die Wirtschaftspolizei gegangen sein. Die Wirtschaftspolizei erhält eine Kopie des Berichtes, der bei dieser Betriebskontrolle erstellt wird.“ und führt weiter aus „Darin ist auch festgehalten, dass ein Lokal den baulichen Bewilligungen entspreche und auch der Innenausbau den bewilligten Plänen entspreche.“ 

Die Betreiber haben keine bestehenden Pläne verändert, weshalb auch kein Baugesuch notwendig war, sondern lediglich teuer renoviert und ‚aufgerüstet‘. Es gab NIE einen Schliessungsgrund für die nervous event-bar – nur gab‘ die Stadt vor, über diese aktuellen Unterlagen nicht zu verfügen, resp. später einzugestehen, diese ‚unglücklicherweise verlegt‘ zu haben, resp. spricht von einem nicht-existenten „Kommunikationsproblem zwischen den Ämtern“ – was ja im Grunde alles Mögliche bedeuten kann. Und dies selbstverständlich gleichzeitig bei allen Empfängern des bezeichneten Verteilers für Bewilligungen, der seit Dekaden angewendet wird und offensichtlich funktioniert, da er sonst sinnlos ja sei – wie Frau Binz zu Protokoll gab. Es gab also innerhalb der Stadt Zürich x-verschiedene Stellen, welche eine Kopie dieser Bewilligung parallel bei sich zusätzlich abgelegt hatten – nicht nur das UGZ oder die Gewerbepolizei. Somit kristallisiert sich klar heraus, dass die angeblich fehlende Bewilligung gleichzeitig, mehrfach ‚verschlampt‘ und ‚plötzlich wiedergefunden‘ wurden – was eher auf eine weitere, koordinierte Vorgehensweise schliessen lässt.

Die Gewerbepolizei, welche in letzter Instanz die Weiterführung des Betriebes und die Ausstellung des Patentes verunmöglichte, war also ebenfalls SEIT 2003 im Besitz einer gültigen Bewilligung in ihren EIGENEN Archiven, so dass das Lokal hätte unterbruchsfrei weitergeführt müssen können. Diese Information wurde den Opfern – wie auch ein Rechtsmittel um sich dagegen zu wehren – unbegründet verweigert. Der hier erwähnte Peter Bär hat sich – auch auf mehrmalige Anfrage hin, seit 2009 verweigert, statt diesen Umstand aufzuklären. Dies entgegen seinem Versprechen gegenüber den Medien. Er hat versprochen abzuklären wie es dazu kommen konnte, jedoch offensichtlich nur gelogen und sich anschliessend entzogen.

Zeugeneinvernahme durch Stadtrichteramt von Denise Felder / Kreisarchitektin Hochbaudepartement der Stadt Zürich / 29.09.10

„Dann war die Sitzung vom 6.11.08 mit Hegnauer, Gloor und dessen Lebenspartner.“ und weiter „Im konkreten Fall sagten wir dem Einsprecher, er könne sich bis Ende Dezember 08 Zeit nehmen, um ein Gesuch einzureichen. Wir sagten ihm, dass, wenn er dies so machen würde, wir NICHT veranlassen würden, dass der Betrieb eingestellt wird.“

Die nervous event-bar wurde trotz dieses abgegebenen Versprechens von Denise Felder und Ihrem Chef Chrstioph Hegnauer, am 13. November 2008 – eine Woche später – von der Gewerbepolizei ohne Vorwarnung und ohne Vorlage einer Verfügung aus heiterem Himmel illegal geschlossen. Man wartete exakt den Ablauf des Überbrückungspatentes ab. Der u.a. auftretende Polizist Höveler fiel im Befehlston auf, extrem frech und autoritär und er war während der ganzen Einvernahme extrem angespannt – wie alle sehen konnten. Ab diesem Zeitpunkt verweigerte Denise Felder jegliche Antwort. Durch die Zusage der Kreisarchitektin hielten die Betreiber die Voraussetzungen für die Erteilung des definitven Wirtepatents – nach Ablauf des Überbrückungspatentes für gegeben, da ihnen dies ursprünglich auch so von der Gewerbepolizei bei Empfangnahme des Überbrückungspatentes (Frau Romero-Torre) bestätigt wurde. Es sei ein ‚automatischer Vorgang‘, dass ein gewährtes Überbrückungspatent durch die definitve Version ersetzt wird, andernfalls muss dem Betroffenen rechtzeitig eine entsprechende Verfügung mit Rechtsmittel zur Verfügung gestellt werden. Das konnte mit den nachfolgend geschilderten Abläufen in krimineller Weise verhindert werden.

Diesbezüglich erklärt Kreisarchitektin Felder vor der Richterin brisanterweise Folgendes: „Nach dieser Besprechung wurde ich von allen Seiten bombardiert … z.B. Von Frau Romero-Torre (Anm.: ‚Ganga‘ von Pierina Casutt).“ und führt weiter aus „Frau Romero-Torre wollte UNBEDINGT, dass ich ihr mitteile, dass SIE das Lokal schliessen müsse.“ – „Schliesslich machte ich das E-Mail vom 28.11.08 an Frau Romero-Torre, dies in Vorabsprache mit unserer juristischen Abteilung. In diesem E-Mail habe ich mitgeteilt, dass der Betrieb geschlossen zu halten sei. Ich habe dieses gemacht, nachdem so ‚gestürmt‘ (Deutsch; Druck ausgeübt) wurde von Frau Romero-Torre. Wir hatten JA EIGENTLICH dem Einsprecher zugesichert, dass er das Gesuch bis Ende Dezember einreichen könne.“ 

Aus welchen Gründen die Gewerbepolizei die Schliessung der nervous event-bar forcierte, ist den Opfern nicht bekannt. Möglicherweise wurde eine ‚Bestellung‘ durch die kriminellen Elemente innerhalb der Gewerbepolizei ausgeführt. Nicht klar ist auch, ob für diesen ‚Dienst‘ Bestechungsgelder an die Gewerbepolizei geflossen sind. Letztendlich wurde das definitive Wirtepatent wegen angeblich ‚fehlender Baubewilligungen‘ – wider besseres Wissen – verweigert, genauso wie ein Rechtsmittel gegen diesen Willkürakt von Pierina Casutt (Gewerbepolizei Zürich), welche sämtliche Anfragen mit schlagender Arroganz beantwortete und die Schuld kategorisch auf das Hochbaudepartement schob, welches wiederum das Gleiche mit der Gewerbepolizei tat! Also ein abartiger ‚Lügen-Ping-Pong‘ der Betroffene zur Weissglut treibt. Die kriminellen Aktionen seitens Pierina Casutt vernichtete die gesamte Existenz der Opfer innert drei Monaten. Dieser eiskalten Person war das völlig egal und sie log sogar vor Gericht um ihre Position zu festigen – allerdings schwitzte sie heftig dabei und dies über Stunden!

Nach der Schliessung Mitte November, arbeitete der von uns bauftragte Architekt an diesem Gesuch und suchte ebenfalls die Kreisarchitektin auf. Diese teilte ihm mit, dass umfangreiche Änderungen an bereits bestehenden Anlagen nötig würden, die er mit ca. CHF 200’000 bezifferte, worauf sie ihm offenbarte, dass mit einer Wiedereröffnung der Bar nicht vor Mai 2009 zu rechnen sei. Dies überforderte die Betreiber finanziell, so dass sie Ende 2008 das Projekt beerdigen mussten, da eine weitere Quartalszahlung Miete (CHF 18’000) für ein geschlossenes Lokal nicht mehr erbracht werden konnte. Die Opfer wurden nicht über diesen Gesinnungswandel der Kreisarchitektin informiert, die sich fortan auf billigste Art und Weise entzog. Von dieser, durch die Gewerbepolizei ‚erpressten‘ eMail erhielten die Opfer erst im November 2009, ein volles Jahr später (!!!) – durch eine Unachtsamkeit des Juristen des Hochbauamtes, Kurt Juchli – ungewollt Kenntnis, worauf sich das Hochbauamt in zahlreiche, weitere Ungereimtheiten verstrickte – dies seinerzeit noch unter Stadtpräsident Ledergerber (SP) und Hochbauvorsteherin Martelli (FDP).

Auf die Frage des Rechtsvertreters der Opfer „Wie kommt dann die Gewerbepolizei dazu, zu behaupten, diese Schliessung sei auf Ihre Veranlassung erfolgt?“ worauf Felder zu Protokoll gab „Ich vermute, wegen des E-Mails vom 28.11.08. Ich habe nicht gewusst, dass die Schliessung am 13.11.08 erfolgte. Es wurde mir IRGENDWANN mitgeteilt.“ Weiter wollte er wissen „Wer hat Sie dann angewiesen oder aufgefordert, am 28.11.08 diese E-Mail zu verfassen, wer war das?“ worauf Sie antwortete „Das war nach der juristischen Abklärung bei Jacques Fäh.“

Damals beauftragen die Opfer Rechtsanwalt Landmann, der jedoch kaum etwas von diesem komplexen Fall begriff und den Opfern des Übergriffs empfahl die angebotenen CHF 10’000 der Stadt anzunehmen „…sonst bekommen Sie gar nichts mehr.“, war seine Überzeugung. Dieses Geld hätte nicht einmal die Anwaltskosten Landmanns gedeckt, dessen primäres Interesse seiner Bezahlung galt – so dass die Betroffenen eines Tages, sogar ihr letztes Kleingeld (Münzen) zu ihm trugen, statt Lebensmittel dafür zu kaufen. Der verursachte Schaden von mehreren hunderttausend Franken führte dazu, dass die Opfer sämtlichen Besitz in der Schweiz und im Ausland verloren haben – inklusive persönlicher, privater Dinge wie Dokumente, Fotos und Erinnerungsstücke. Die Stadt Zürich spielte jahrelang mit den Geschädigten und verarschte sie nach Strich und Faden, log und mau(s)chelte um ihre Lügenversion in der öffentlichen Wahrnehmung durchzudrücken. Am liebsten geglaubt haben die Lügen, die Schwulenverbände, die sich allesamt abwandten – ja den Geschädigten gar massiv in den Rücken fielen. — hier wurde ein Teil des Beitrages entfernt — Corine Mauch und Dominik Schaub wurden seinerzeit sehr häufig gemeinsam an der Kino-Bar im SIHLCITY gesehen.

Ein Jurist des Hochbauamtes, hat also die Kreisarchitektin angwiesen, sich rechtswidrig zu verhalten und sich in der Folge sämtlichen Anfragen zu verweigern. So instruiert, verwies Felder regelmässig auf die Zuständigkeit der Gewerbepolizei und diese wiederum auf die des Hochbauamts – ein ‚Nullsummenspiel‘, wohl mit dem Anliegen „Resignation erwünscht“. Da wir von der Nötigung der Kreisarchitektin durch die Gewerbepolizei, durch eine Unachtsamkeit des Hochbaujuristen Juchli ‚irrtümlich‘ erfahren hatten, konnten sowohl Hochbauamt, wie auch Gewerbepolizei sich während eines Jahres gegenseitig den ‚Schwarzen Peter zuschieben‘, sich für nicht zuständig erklären und den Opfern sämtliche Rechtsmittel, Auskünfte oder Akteneinsicht verweigern, resp. diese von ‚Pontius zu Pilatus‘ latschen lassen – in der unerfüllten Hoffnung, dass diesen NIE der Kragen platze, resp. endlich aufgeben würden.

Dies hat die aus den Medien bekannte Entwicklung der Geschichte hervor gebracht und die Opfer versuchten Anfang Dezember 2009 mit der letzten Instanz – der Stadtpräsidentin – persönlich über diese Zustände zu sprechen. Dies nachdem der von ihr angeblich mit dem Fall beauftragte Dominik Schaub damit völlig versagte und z.B. Jens Gloor gebenüber am Telefon äusserte „Sie sind doch ein Schlauer, Sie können ja wieder etwas Neues anfangen.“ – das schlug dem Fass restlos den Boden aus! Aus diesem Grund störten sie im Januar eine Wahlkampfveranstaltung der Stadtpräsidentin, um sich medial Gehör zu verschaffen. Die Opfer waren zu diesem Zeitpunkt völlig mittellos, frustriert und ohne Perspektive – kurz vor dem Rausschmiss aus ihrer Wohnung.

Die 100%ige Verantwortung für diese Schliessung, liegt bei der ebenfalls einvernommenen Verantwortlichen der Gewerbepolizei, Pierina Casutt, welche sich während der Einvernahme (6 Seiten) ebenfalls in zahlreiche Widersprüche verstrickte, was allen Beteiligten an der Einvernahme an Ort und Stelle aufgefallen ist. Schlussendlich wurde die von ihr initiierte Anklage wegen ‚Wirten ohne Patent‘ zulasten der Staatskasse aus offensichtlicher Substanzlosigkeit eingestellt. Erst dieses von Casutt angestrengte Verfahren wegen ‚Wirten ohne Patent‘ ermöglichte die nun vorliegenden Zeugeneinvernahmen – ein absoluter Glücksfall, für welchen man Frau Casutt dankbar sein müsste, wäre sie nicht selbst so massiv in diesen kriminellen Übergriff der Gewerbepolizei persönlich involviert – auch bekannt als ‚Zampano der Langstrasse‘. Wer in Zürich Gastro-Business machen will, kommt an dieser Casutt KEINESFALLS vorbei und dessen ‚Nase ihr nicht passt‘ auch nicht. Die Gewerbepolizei tritt als ‚Zürcher Mafia‘ auf und gebährdet sich auch so. 

Zeugeneinvernahme durch Stadtrichteramt von Jacques Fäh / Jurist Hochbaudepartement / 29.09.10

Fäh beginnt die Einvernahme mit der Aussage „Meine Erinnerung ist sehr schwach an den Vorfall.“ und führt dann weiter aus „Ich habe mich bei ihr (Anm.: Kreisarchitektin Felder) erkundigt, was der ganze Themenkreis sei. Sie hat mir die Akten hervorgesucht. Ich habe mir dann Notizen gestützt auf die Akten erstellt, in denen ich mir die wesentlichen Vorgänge notierte. Ich machte dies, um ein Bild davon zu bekommen, was der Themenkreis sei. Ich wollte wissen, was die Eckdaten, wer die Beteiligen sind.“ und weiter „Dabei stiess ich auf die fragliche Mail vom 28.11.08…“ und „In diesem Zusammenhang habe ich mir eine Kopie des Schreibens vom 9.01.09 erstellt und habe meine handschriftlichen Notizen darauf notiert.“

Hier werden plötzlich von Fäh aus dem Stegreif Details und Daten vorgetragen, die offensichtlich seiner sehr schwachen Erinnerung an den Fall entstammen. Für die Opfer ist kaum vorstellbar, dass Fäh als Jurist nicht genau wusste, wozu er seine Kreisarchitektin letztendlich gedrängt hatte – was diese schliesslich auch unter Wahrheitspflicht zu Protokoll gab. Dies beweist – wie vom seinerzeitigen Rechtsvertreter der Opfer ausgeführt „… einen vorsätzlichen, bösartigen und koordinierten Übergriff auf meine Klienten durch Behördenmitglieder der Stadt Zürich und eine eigentliche, widerwärtige SCHWULENHATZ.“

Klar wird somit, dass die Stadt Zürich mit ihrer Medienmitteilung vom 12. März 2010 – wider besseres Wissen – und voller Unterstützung der GPK und des Zürcher Gemeinderates – gelogen hat, um die Dämonisierung der Opfer medial aufrecht zu erhalten, die im Übrigen bis heute anhält, wie auch gewisse beleidigende, verächtliche und diskriminierende Leserkommentaren beweisen, welche die TAMEDIA aktuell und in der Vergangenheit vorzugsweise darstellen lässt indem sie die Leserkommentare zu unseren Gunsten nachweislich löscht. Der TAMEDIA-Ombudsman schweigt zu diesen Schweinereien.

Die Opfer stören sich massiv daran, dass die Stadt Zürich zur Vertuschung von Behördenkriminalität Steuergelder missbraucht, statt auf das Privatvermögen der kriminell agierende AkteurInnen aus den eigenen Reihen Regress zu nehmen, die nun klar identifiziert werden können. Es wurde ein sechsstelliger Betrag an Steuergeldern ‚abgezweigt‘, wie auch Sozialhilfegelder, obschon NIE ein Antrag auf Sozialhilfe vorlag. Es handelt sich hier um eine eigentliche Verschwörung des Stadtrats gegen Schwule – Hand in Hand mit dem Hochbauamt und der Stadtpolizei. Sowohl GPK wie auch Bezirksrat und die Schweizer Justiz haben bis zum heutigen Tag kläglich versagt. Eine Vorbildfunktion kommt der Schweiz somit kaum mehr zu.

Weitere Einvernahmen erfolgten mit Piotr Milert (UGZ), Gunther Schreiber (Rechtsanwalt), Pierina Cassutt (StaPo – Bewilligungen), Marcel Höveler (StaPo – Polizist – Schliessung Bar), Lara Romero-Torre (Assistentin Pierina Casutt), Michael Bosshard (Architekt), Christoph Hegnauer (Hochbaudepartement) und Jens Gloor (Mitinhaber nervous event-bar).

Die Opfer bitten nun um internationale Unterstützung, da die Schweiz nicht in der Lage ist, Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, wie aktuell auch andernrorts mehrfach festgestellt wird. Die kriminellen BeamtInnen befinden sich aktuell alle weiterhin, unangetastet in ‚Amt und Ehren‘ (ausser Dominik Schaub), bezahlt mit Steuergeldern der Stadt Zürich. Werden diese BeamtInnen noch benötigt?

Die beklagte Schwulenhatz verzahnt sich auch mit diskreditierenden Aktivitäten eines DISPLAY-Magazins (Ex-Chefredaktor Tom Wyss ist persönlich mit der Stadtpräsidentin dick befreundet). Die Schwulenorganisationen der Schweiz haben allesamt kläglich versagt, zur Aufarbeitung dieses kriminellen Übergriffs auf Schwule beizutragen und die Schweiz kann nicht mehr als Empfehlung für homosexuelle Touristen betrachtet werden, da sich Zürich zunehmend schwulenfeindlich zeigt, wo auch die physische Gewalt stetig zunimmt. Der Anwalt der Opfer attestierte dem Stadtrat eine handfeste Schwulenhatz aufgrund der Ihnen hier nun vorliegenden Fakten – genauso wie seine Klienten es Corine Mauch seinerzeit öffentlich vorgeworfen hatten. Die Opfer hatten recht mit Ihrem Flugblatt „Zürcher Stadtrat lügt“, welches sie seinerzeit vor dem Rathaus persönlich an sämtliche GemeinderätInnen ausgehändigt hatten. Nur wurden sie von diesen belächelt und angefeindet und diese verweigerten in der Folge eine zweite GPK-Untersuchung, wie sie von von Susi Gut – aufgrund neuer Fakten – beantragt worden war. Die GPK behauptete schlicht, es gäbe keine neuen Fakten – ebenfalls eine vorsätzliche Lüge – federführend vorgetragen von Christian Traber (CVP).

Undokumentierter Einsatz der StaPo Zürich vom 10.01.2011

Undokumentierter Einsatz der StaPo Zürich vom 10.01.2011 – Wohnort nervous bar-Inhaber

Am 10. Januar 2011 kam es am Wohnsitz der Opfer zu einem undokumentierten Polizeieinsatz. Diese zwei Herren von der StaPo gaben vor, „…nur mit uns sprechen zu wollen…“, wobei jedoch die vollständige Kampfmontur auffällt. Man hat den Opfern über drei Stunden lang mit einem StaPo-Bus aufgelauert (das ist bei der StaPo scheinbar üblich, wenn man mit Leuten nur reden will) – bis deren Anwalt einschritt und Daniel Leupi diese ‚Beamten‘ unverrichteter Dinge abziehen musste. Diese StaPo-‚Ninja Turtles‘ erhielten keinen Zutritt zur Wohnung der Opfer – wie dieses eigenhändige Foto zeigt. Der entsprechen Einsatzrapport der Stadtpolizei Zürich kann bis heute – auch auf mehrfache Anfrage hin – nicht vorgelegt werden. Er exisitert ganz einfach nicht! Daniel Leupi (Chef StaPo Zürich) ignoriert sämtliche Anfragen diesbezüglich kategorisch, was selbstverständlich nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit und Transparenz zu tun haben kann.

Fahrzeug des undokumentierten Polizeieinsatzes StaPo ZürichDies war der Grund, der die Geschädigten panisch werden liess und sie kurze Zeit später definitiv und mittellos ins Ausland abreisen wollten, da Ihnen auch noch andere ‚Ungereimtheiten‘ im Umgang aufgefallen sind, welche auf einen ‚Reptilienfonds‘ bei der Stadt Zürich schliessen lassen. Die Geschädigten fühlten sich zuletzt in der Schweiz an Leib und Leben bedroht, da sie erfahren mussten, dass die Stadtpolizei Zürich auch vor ‚unkonventionellen Massnahmen‘ nicht zurück schreckt.

Der ebenfalls in diesen Fall involvierte Staatsanwalt Andrej Gnehm, welcher die Klage der Opfer wegen Nötigung gegen Corine Mauch (vertreten von Staranwalt Lorenz Erni – zu Lasten der Steuerzahler) und Dominic Schaub (vertreten von Staranwalt Christoph Hohler – zu Lasten der Steuerzahler) zu behandeln hatte, weigerte sich offiziell, das hier nun dargestellte Dossier ‚Wirten ohne Patent‘ des Stadtrichteramtes als Beweis zuzulassen. Später erfuhr man intern, dass Staatsanwalt Gnehm dieses Dossier inoffiziell gleichwohl beizogen hatte, dies jedoch bestritt (in einer persönlichen eMail an Jens Gloor bestätigte er aber unvorsichtigerweise die Einsicht ins Dossier).

Wenn sogar Staatsanwälte lügen, sieht’s prekär aus für die Rechtsstaatlichkeit. Danach stellte er den Fall mit der Begründung ‚Rechtsirrtum‘ zu Gunsten von Mauch und Schaub praktischerweise ein – ein Umstand, der bei unserem Rechtsvertreter aufgrund der lächerlich-dümmlichen Begründung massives Kopfschütteln auslöste. Das ist absolut krasse, begünstigende Rechtsbeugung durch die Zürcher Staatsanwaltschaft (die gerne auch mal vertrauliche Informationen über Amtsgeschäfte, bei einem Bier, der Öffentlichkeit preis gibt) – zumal ja die Anklagekammer sowohl bei Mauch, wie auch Schaub den dringenden Anfangsverdacht auf eine Straftat bestätigte und die entsprechenden Verfahren kaum zur allgemeinen Unterhaltung eröffnete.

Weiter sind unserem Rechtsvertreter bei der Akteneinsicht der Unterlagen von Staatsanwältin Gaby Alkalay mehrere DVDs im Dossier aufgefallen, die nicht dokumentiert waren. Die Sichtung ergab, dass wir seinerzeit am Stadelhofer-Platz mit mindestens SECHS VERSTECKTEN, MOBILEN KAMERAS permanent aus verschiedenen Blickwinkeln durch den Filmdienst der Stadtpolizei Zürich ILLEGAL aufgezeichnet wurden. Hierfür müsste die Stadtpolizei eine Bewilligung der Anklagekammer vorlegen können – dazu ist Staatsanwältin Alkalay nicht in der Lage! Nachdem wir somit einen ‚Deal‘ mit Staatsanwältin Alkalay (extrem pro-Mauch) verweigerten, hielt sie das Dossier monatelang auf Eis, statt es seiner Erledigung zuzuführen und verletzte damit möglicherweise die rechtlich verbindlichen Abläufe Ihres Jobs – bis der Kuhhandel mit dem Stadtrat ‚endlich‘ zustande kam. Dann wurde das Druckmittel nicht mehr gebraucht und sie stellte das Verfahren ein – was sie schon früher hätte tun sollen.

Wie wir aus mehreren Quellen erfahren haben, wurden für die Stadtratswahl 2010 auch ca. 30’000 Stimmzettel zuviel gedruckt, als für alle Stimmberechtigen in Zürich benötigt. Es gab‘ auch Hinweise auf Ungereimtheiten seitens der Stimmenzähler gegenüber Dritten, wie wir erfahren hatten. Mauch wurde mit einem ‚Glanzresultat‘ wiedergewählt – da offenbar deren ‚authentische Art‘ angekommen sei – und das Wahlbüro der Stadt Zürich verweigert bis zum heutigen Tag jegliche Auskunft zum Verbleib der überzähligen 30’000 Stimmzettel zur Stadtratswahl 2010. Nun will Corine Mauch 2014 nochmals antreten – ein Unding, das die Opfer in Anbetracht der Faktenlage und des Ruf’s dieser ‚Dame‘ für völlig abwegig halten.

Wer sich in der Schweiz für Wahrheit, Gerechtigkeit und Meinungsfreiheit einsetzt wird ‚gelöscht‘, mundtot gemacht und ausgegrenzt, resp. zum Staatsfeind und Vollidioten deklariert. Das sind die Erfahrungen. Somit gilt für die Schweiz anscheinend weiterhin; „Crime DOES pay-off!“ (Verbrechen zahlt sich aus) – die Banken machen’s vor. Sollten wir uns das zu Herzen nehmen und ebenfalls SO handeln – ein neues ‚Vorbild Kriminalität‘ um zu bekommen, was wir wollen?

Sämtliche Dokumente werden auf Anfrage an nervousbarzh@gmail.com, elektronisch zugestellt.

Bitte helfen Sie mit, die Missstände der Schweizer Justiz international bekannt zu machen, damit nicht noch weitere Bürger von solch kriminellen Übergriffen betroffen werden müssen und hierfür auch keine Steuergelder missbraucht werden können. Haben Sie eine ähnliche Story? Bitte senden Sie uns diese zu – herzlichen Dank!

Wir fordern die Schweizer Justiz hiermit ausdrücklich auf, endlich für Recht und Ordnung innerhalb ihrer Landesgrenzen sorgen und das angerichtete, finanzielle Dilemma in der Schweiz zu beseitigen, damit unsere Einreise nicht weiterhin gefährdet ist.  Jens Gloor ist Schweizerbürger, sein registrierter Lebenspartner besitzt einen italienischen und brasilianischen Pass.

Wir beklagen massive Korruption in der Stadt Zürich.

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Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls den Artikel „Die Schweiz und ihre ‚Wahrheiten“

 

NACHTRAG 10.9.2012

Um die Machenschaften der TAMEDIA besser verstehen zu können, bitten wir darum, den Nachtrag zu diesem Artikel im Detail zur Kenntnis zu nehmen.

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