„Wer ist der Mann, der im Fall Mörgeli ermittelt?“ titelte die TAMEDIA am 12. Juli 2014. Auch das ‚System‘ hat folglich Sinn für Humor; Jener Staatsanwalt, welcher die Strafuntersuchung wegen Nötigung gegen die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch mit der dümmsten aller möglichen Begründungen eingestellt hat, soll nun den Fall Christoph Mörgeli ‚untersuchen‘ – das Ergebnis ist also abzusehen: Erneut 1:0 für den Staat – faire Bedingungen sind nicht ‚verfügbar‘. Bei Staatsanwalt Gnehm verlieren die Opfer aus dem Volk aus Prinzip. Regel Nummer 1: Der Staat macht keine Fehler. Regel Nummer 2: Sollte der Staat doch einmal Fehler machen, tritt automatisch Regel Nummer 1 in Kraft.
Ein von chronischer Krankheit gezeichneter Zürcher Staatsanwalt wird sich im Fall Mörgeli wieder einmal alle Mühe geben, seine staatlichen Arbeitgeber zufriedenzustellen – das ist ihm offensichtlich das Wichtigste, gemäss ‚his masters voice‘ – und der sogenannte ‚Journalist‘ des Artikels schreibt daher auch folgerichtig:
„Offenbar arbeitet Gnehm in der Abteilung «Besondere Untersuchungen» sehr effizient und zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten.“
Alles klar? Andrej Gnehm lässt Unabhängigkeit und Professionalität im Dienste des Volkes (welches letzlich den Staat macht) gänzlich vermissen (nicht nur in unserem Fall, wie Medienberichte bestätigen, wie hier, hier und hier und obschon er mit Steuergeldern bezahlt wird) und ich in der Folge gleich ausführen werde. Auf konstruktive Kritik an seiner Person reagiert er unwirsch, was das Ganze jedoch nur noch Unprofessioneller macht. Heute kämpft der Staat u.a. in Form von Andrej Gnehm gegen seine Bürger und Staatsanwalt Gnehm ist einer dieser Statisten, welche dies ohne Gewissensbisse ermöglichen und mit Leib und Seele unterstützen.
Dass Staatsanwalt Andrej Gnehm den Fall Mörgeli ‚untersucht‘, erfahren wir selbstverständlich aus einem Artikel des TAMEDIA-System-Journalisten Stefan Hohler (Bingo!). Die in meinem Artikel „Stefan Hohler – der Mann für Behörden-Propaganda bei der TAMEDIA“ geäusserten Feststellungen bestätigen sich immer wieder aufs Neue. Der Presstituierte (sprich käuflicher ‚Journalist‘) Hohler singt einmal mehr ein Loblied auf einen staatlichen Versager und in diesem Sinne gegen das Volk – das ist Hohlers Kernkompetenz bei der TAMEDIA. Und dass die TAMEDIA lügt, betrügt, zensiert, Hetze und Propaganda verbreitet, habe ich hier auch bereits umfassend erläutert. Bei der TAMEDIA ignoriert man nachweislich Beweise (z.B. hier oder hier) und verweigert berechtigte, faktenbasierte Korrekturen. Es passt einfach wieder einmal alles zusammen. Wie dumm muss die gehirngewaschene Öffentlichkeit eigentlich sein, nicht zu begreifen, dass der Staat seine Bürger regelmässig und nach allen Regeln der Kunst verarscht, indem er das Funktionieren von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit simuliert?
Aus eigener Erfahrung kann ich also sagen, dass der Zürcher Staatsanwalt Andrej Gnehm eine Witzfigur ist, die regelmässig Rechtsbeugungen begeht. Das war zumindest in unserem Fall so – wir hatten aber keinerlei Geld und keine Nerven mehr, weitere 2-3 Jahre mit einem unfairen und subversiv handelnden Staatsanwalt (she. nachfolgende Beweise) weiter zu streiten über ein Thema das eigentlich sonnenklar wäre, jedoch nicht für Staatsanwalt Gnehm, der notorisch zu verhindern versucht, dass Mitglieder seiner Auftraggeber rechtskräftig und zu Recht verurteilt werden. Mir stehen die Haare zu Berge!
Corine Mauchs Hüftschuss, welcher ihr und Ihrem damaligen Präsidialdepartements-Gango Dominik Schaub (wurde sang-. und klanglos rausgeschmissen – ohne mediale Aufmerksamkeit!) eine Strafuntersuchung wegen Nötigung eingebrockt hatten, wird – als beispielhafte Rechtsbeugung – von Staatsanwalt Gnehm als ‚Rechtsirrtum‘ klassifiziert, wo hingegen ’normale Bürger‘ mit dem Grundsatz konfrontiert werden, dass Unwissenheit nicht vor Recht schütze. Staatsanwalt Gnehm verstösst also wissentlich und vorsätzlich gegen die in der Bundesverfassung garantiert Rechtsgleichheit – anscheinend sind Mauch und Schaub (d.h. Regierungsmitglieder) noch etwas ‚gleicher‘ als normale Bürger – d.h. die Justizbehörden haben auf ganzer Linie versagt (nervous.ch – Dokumente / Beschwerde ans Obergericht – Datum 1. Juni 2011 (bitte bis zum Datum scrollen / she. Seiten 10, 14, 19, 20, 21 und 23):
„Und nun zur grossartigen Arbeit der Staatsanwaltschaft. Als nicht erstellt, erachtet diese erstaunlicherweise die Rechtswidrigkeit der Nötigung. Das ist selbstverständlich ein Witz und zeugt von einer spassigen Berufsauffassung!„
„Die Staatsanwaltschaft – oder nicht doch besser Anwaltschaft der Stadt? – kommt nun zum weiteren abstrusen Schluss, dass auch bei der Annahme eines erfüllten objektiven und subjektiven Tatbestands, eine Einstellung zu erfolgen habe, da die Beschwerdegegner Mauch und Schaub, wie deren Schilderungen in den Einvernahmen ergeben habe, einem Rechtsirrtum unterliegen seien. Ja, wo gibt’s denn sowas?“
„Es erstaunt jedenfalls nicht, dass die Staatsanwaltschaft (Andrej Gnehm) mit dem so überraschend aus dem Hut gezauberten Rechtsirrtum versucht, die Stadtpräsidentin und deren Mitarbeiter zu schützen. Das war vielmehr zu erwarten! Es handelt sich nämlich um das klassische und alt bewährte Hausrezept der Staatsanwaltschaften, ihre Favoriten des politischen Establishments vor Strafverfolgung zu schützen. Die kleinen Leute von der Strasse kommen nie in den Genuss eines Rechtsirrtums, die müssen immer wissen, was Sache und Recht ist, selbst wenn Sie die Sprache nicht sprechen und kaum eine Schule besucht haben.“
„Die Staatsanwaltschaft (Anm.: Andrej Gnehm) entblödet sich tatsächlich nicht, eine solche Feststellung zu einer Grundlage Ihres Entscheides zu machen.“
Somit lässt sich ganz einfach daraus ableiten:
„Der Staatsanwalt hat diese vom Gesetz geforderte Konnexität, diesem Anschein kann man sich sehr schlecht entziehen, aus einer parteiischen und servilen Haltung gegenüber der prominenten Angeschuldigten, ganz einfach herbeiphantasiert.“
„Der Staatsanwalt (Andrej Gnehm) wirkt folglich als Richter, wenn auch nicht sehr gekonnt und denkbar unbeholfen, aber effektiv.“
Staatsanwalt Gnehm hatte es in unserem Fall abgelehnt, die Beweise des Stadtrichteramtes (Zeugeneinvernahmen von neun involvierten Beamten, welche kriminelle Handlungen innerhalb der Zürcher Stadtpolizei belegen, welche ja des Öfteren negative Schlagzeilen produziert, z.B. hier, hier und hier / die Stadt ja schlussendlich einen 6-stelligen Betrag gezahlt hat) zuzulassen, hat diese Dokumente aber ohne unser Wissen trotzdem hinter unserem Rücken doch eingesehen. Berechtigte Frage der betroffenen Opfer: „Spinnt der Typ eigentlich?“ (she. Seite 23):
„Die Öffentlichkeit, das ist ihr zu Gute zu halten, kennt die wahren Hintergründe dieses schäbigen Spiels nicht, darüber wurden Sie von der Stadtregierung nie aufgeklärt, obwohl diese genau weiss resp. wissen muss, dass der Beschwerdeführer in bösartiger und tückischer Weise ruiniert wurde.“
Staatsanwalt Andrej Gnehm hat Rechtsbeugungen zu verantworten, resp. ist dies dem damals leitenden Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner, wie auch der Bundesanwaltschaft (Aufsichtsinstanz) völlig wurst – Demokratie und Transparenz existieren nur auf dem Papier, nicht jedoch in der juristischen Realität und Praxis der Schweiz. Staatsanwalt Andrej Gnehm realisiert politisch motivierte Entscheide – das wird auch im Fall Mörgeli nicht anders sein.
Das ist schlicht und ergreifend einfach eine Riesenschweinerei der Schweizer Regierung (welche auch von der Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements / BR Simonetta Sommaruga völlig ignoriert wird – sie geht lieber nach Syrien und unterstützt den US-geprägten, westlichen Imperialismus/Faschismus!), die weder unsere ‚direktdemokratischen‘ Parlamentarier, noch den Bundesrat und schon gar nicht die Bundesanwaltschaft (die z.B. auch immer das macht, was u.a. die USA verlangen und so z.B. im Fall Tinner die Vernichtung von Akten gutgeheissen haben), welche als Handlanger der Globalisierung erscheinen müssen, die den US-amerikanischen Faschismus auch in unserem Land anwenden (so kommt der automatische Datenaustausch zu Bankdaten, aber die USA dürfen ihre Steueroasen wie z.B. die Cayman Islands oder Delaware weiterhin und unbehelligt betreiben – das ist scheinbar dann in Ordnung).
Und ich wette darauf, dass die Uni-Leitung, die im Morgengrauen per ‚SWAT-Team‘ verhaftete Iris Ritzmann und die mitinvolvierte Regierungsrätin Regine Aeppli (die auch zu Reden gibt – z.B. hier), resp. der Zürcher Regierungsrat auch diesmal völlig ungeschoren davon kommen – dafür werden Gnehm und seine Handlanger mit Sicherheit wieder sorgen und dafür wer im Fall Mörgeli die medial wirksame Arschkarte zu ziehen hat. Sicherlich nicht die für das Desaster verantwortlichen Personen, falls diese in der Regierung sitzen. Der Artikel „Promis im Visier der Justiz“ bestätigt ganz genau das – wir kommen auch darin vor und erneut mit Hetze der Zürcher TAMEDIA – es ist grauenvoll, wenn man als Opfer vom Staatsterror auch noch medial von geneigten Presstituierten in die Pfanne gehauen wird, damit ‚die staatliche Kirche im Dorf bleibt‘. Unzweifelhaft sorgt Staatsanwalt Gnehm regelmässig dafür, dass dies genau so geschieht. Wir gehen von ungehandeter Kriminaltiät der Zürcher Behörden aus, die Staatsanwalt Gnehm unter den Teppich wischt (she. Seite 26):
„Aus diesen wenigen Dokumenten schon geht hervor, dass die Schliessung der Nervous-Bar ein Willkürakt und mit allergrösster Wahrscheinlichkeit eine eigentlich kriminelle Angelegenheit (Anm.: seitens der stadtzürcher Behörden) war.“
„Interessant übrigens ist, dass die Staatsanwaltschaft (Andrej Gnehm), trotz Weigerung des Beizugs diese Akten (Anm.: Zeugeneinvernahmen, die ein kriminelles Vorgehen der Stadt Zürich vermuten lassen) inoffiziell dann gleichwohl beigezogen hat.“
Arbeiten so pflichtbewusste, vom Volk beauftragte und mit Steuergeldern bezahlte Staatsanwälte? Abschliessend kommt unser damaliger Rechtsvertreter zu folgenden Schlüssen:
„Diese Strafvervolgungsbehörde, welche unter dem Namen „Besondere Untersuchungen“ firmiert, schützt augenscheinlich die Grossen und verfolgt die Kleinen.“
„Jeder Staat hat eine solche Truppe, das ist soweit Normalität. Einige aktuelle Beispiele: Sie verschont den Armeechef Neff, verfolgt wird mit jedoch Hartnäckigkeit der Polizeibeamte Hafner, der diesen Umstand an die Öffentlichkeit gebracht haben soll. Verschont wird Frau Stocker, verfolgt werden selbstverständlich die Frauen Zopfi und Wydler, die in ihrer hoffnungslosen Situation keine andere Lösung fanden als den Weg in die Öffentlichkeit. Verschont schliesslich wird Mauch und verfolgt wird Gloor, dem hinsichtlich des erhobenen Nötigungsvorwurfs mit Sicherheit kein Rechtsirrtum zugebilligt wird. Wie sagt doch der Volksmund? Die Grossen lässt man laufen, die Kleinen hängt man auf. Die Sache ist gar nicht so kompliziert.“
„Der Beschwerdeführer sollte, so scheint es, kriminalisiert werden (Anm: Wozu auch die medial nicht reflektierte Unterdrückung von Beweisen durch die TAMEDIA – speziell des Wider-/Schreiberlings Hohler – massiv beigetragen haben). Er sollte nicht Opfer, er sollte Täter sein.„
Hoch lebe die Bürger-Revolution gegen ein völlig beschissenes System namens Schweizer ‚Justiz‘! Ein öffentliche breit abgestützter Steuerboykott wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung…