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Schweizer Justiz versagt ‚gekonnt‘ bei der Strafverfolgung eines kriminellen Behördenübergriffs auf die nervous event-bar in Zürich

Medienmitteilung / Press Release

Rio de Janeiro, 17. August 2012

Schweizer Justiz versagt seit Jahren, den gerichtlich festgestellten, kriminellen Behördenübergriff auf die Schwulenbar ’nervous event-bar‘ in Zürich der Strafverfolgung zuzuführen und erlaubt die Abzweigung von Steuergeldern für eine widerrechtliche ‚Vertuschungsvereinbarung‘, wo ein sechsstelliger Betrag überwiesen wurde, damit Opfer von Staatskriminalität zum Schweigen motiviert werden; Dieser Kuhhandel ist nun, aufgrund unhaltbarer Zustände in der Schweiz, endgültig geplatzt.  

Jens Gloor betätigte sich seit Mai 2012 publizistisch auf politnetz.ch und schrieb während dreier Monate knapp vierzig Artikel zu politischen Themen, welche am Freitag, 10. Juli 2012 durch die Geschäftsleitung von politnetz.ch ohne Vorwarnung, gesamthaft gelöscht wurden. Die Erklärung erfolgte erst auf Anfrage und Stunden nach der aussergewöhnlichen Komplettlöschung. Man behauptete irgend etwas Abstruses, ohne es konkret begründen zu wollen. Man gab vor, dass eine zweimalige Verwarnung zur Löschung der beanstandeten Beiträge führe – gem. ABN – nicht zur einer kompletten Eliminierung einer POLITISCHEN PRÄSENZ auf politnetz.ch, was einer Generalzensur gleichzusetzen ist. Das sind diktatorische und beklagenswerte Verhältnisse. Ausserdem haben sich einige politnetz.ch-Nutzer beim Betroffenen gemeldet, welche schon zwischen drei und SIEBEN mal verwarnt worden seien – ohne dass dies Konsequenzen im  ‚gloorschen Ausmass‘ gehabt hätte.

Ein Fragment dieses Vorfalls hat die TAMEDIA in der Folge am 14. August 2012 in der gewohnt tendenziösen Weise, bekannt gemacht; dämonisierend, mit unbegründeten Anschuldigungen und manipulierend. Diese vorsätzlichen, regelmässigen Falschdarstellungen der TAMEDIA liegen nun bereits dem TAMEDIA-Ombudsmann und dem Presserat zur Ahndung vor (wenn’s denn etwas nützt). Durch die rechtzeitige Datensicherung der gesamten politnetz.ch-Website können die bezugslosen Angriffe auf den Autor weiterhin offline dokumentiert werden. Hieraus sind auch paradoxe, verleumderische und falsche Bezüge hinsichtlich der illegalen Schliessung der nervous event-bar ersichtlich – ein Umstand den die Betroffenen heute, soweit möglich, klarstellen müssen. Diese Fakten sollen jetzt dazu dienen, die Sachlage nachvollziehbar einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Wahrnehmung der Betroffenen ist unverändert verzerrt – nur weil sie sich gegen einen Übergriff zu Wehr setzen.

Die immer wieder aufblitzende Beschränkung der Meinungsfreiheit in der Schweiz und auch die zahlreichen, ständigen, ungeahndeten persönlichen Angriffe (politnetz.ch schaut in ‚anderen‘ Fällen weg – z.B. als der Autor als „Schwulenbar-Pleite-Gloor“ durch einen St. Galler FDP-Exponenten bezeichnet wurde, der heute noch auf politnetz.ch Beiträge verfassen darf) gegen ihre Person sind massiv belastend. Aus Transparenz- und Rehabilitierungsgründen sehen sich die zu Unrecht fortlaufend Diskriminierten nun gezwungen, der falschen, öffentlichen Wahrnehmung, die Hintergründe zu diesem schriftlich, dokumentierten, kriminellen Übergriff der Stadt Zürich entgegen zu halten und Fakten zum besseren Verständnis hiermit zu veröffentlichen.

Die Schweizer Justiz versagt nach wie vor, Offizialdelikte – begangen durch kriminelle Behördenmitglieder – korrekt und strafrechtlich zu verfolgen. Trotz einer von der Stadt kommunizierten ‚Einigung‘ rückt die Stadt Zürich nicht davon ab, die Dämonisierung der Geschädigten weiterhin aufrecht zu erhalten und verweigert sich strikt allen Anfragen – auch wenn diese rein gar nichts mit der nervous event-bar zu tun haben. Im Falle der Geschädigten wurde die Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit bewusst ‚abgeschaltet‘, damit man im gleichen Stil weiterfahren kann.

Wie gerichtlich bestätigt wurde, trifft die ehemaligen Inhaber der nervous event-bar keinerlei Schuld an der Schliessung ihrer Bar – weshalb auch ein entsprechendes, von der Stadt Zürich angestrengtes Verfahren, eingestellt werden musste, welches bisher nicht Gegenstand der öffentliche Wahrnehmung war; Eine Anzeige der Gewerbepolizei wegen „Wirten ohne Patent“. Nachfolgend die Zusammenfassung der Aussagen einvernommener ZeugInnen (in die illegale Schliessung unserer Bar involvierte BeamtInnen der Stadt Zürich / unter Wahrheitspflicht mit Haftandrohung bis zu fünf Jahren). Die Aussagen lauten;

Zeugeneinvernahme durch Stadtrichteramt von Anita Binz-Deplazes / Mitarbeiterin UGZ / 29.09.10

„Weiter befand sich in den Akten eine Bewilligung des UGZ. Vermutlich war es eine Betriebskontrolle aus dem Jahre 2003, in der die Weiterführung des Betriebes bewilligt wurde.“ Auf die Frage des Rechtsvertreters der Opfer „Welche Ämter werden von einer Betriebskontrolle bedient?“ antwortete Frau Binz „Lebensmittelinspektorat und Wirtschaftspolizei.“ und weiter „Von der Betriebskontrolle 2003 (Anm.; entspricht der seinerzeit angeblich ‚fehlenden‘ Bewilligung) müsste gemäss dem Verteiler auch eine Kopie an die Wirtschaftspolizei gegangen sein. Die Wirtschaftspolizei erhält eine Kopie des Berichtes, der bei dieser Betriebskontrolle erstellt wird.“ und führt weiter aus „Darin ist auch festgehalten, dass ein Lokal den baulichen Bewilligungen entspreche und auch der Innenausbau den bewilligten Plänen entspreche.“ 

Die Betreiber haben keine bestehenden Pläne verändert, weshalb auch kein Baugesuch notwendig war, sondern lediglich teuer renoviert und ‚aufgerüstet‘. Es gab NIE einen Schliessungsgrund für die nervous event-bar – nur gab‘ die Stadt vor, über diese aktuellen Unterlagen nicht zu verfügen, resp. später einzugestehen, diese ‚unglücklicherweise verlegt‘ zu haben, resp. spricht von einem nicht-existenten „Kommunikationsproblem zwischen den Ämtern“ – was ja im Grunde alles Mögliche bedeuten kann. Und dies selbstverständlich gleichzeitig bei allen Empfängern des bezeichneten Verteilers für Bewilligungen, der seit Dekaden angewendet wird und offensichtlich funktioniert, da er sonst sinnlos ja sei – wie Frau Binz zu Protokoll gab. Es gab also innerhalb der Stadt Zürich x-verschiedene Stellen, welche eine Kopie dieser Bewilligung parallel bei sich zusätzlich abgelegt hatten – nicht nur das UGZ oder die Gewerbepolizei. Somit kristallisiert sich klar heraus, dass die angeblich fehlende Bewilligung gleichzeitig, mehrfach ‚verschlampt‘ und ‚plötzlich wiedergefunden‘ wurden – was eher auf eine weitere, koordinierte Vorgehensweise schliessen lässt.

Die Gewerbepolizei, welche in letzter Instanz die Weiterführung des Betriebes und die Ausstellung des Patentes verunmöglichte, war also ebenfalls SEIT 2003 im Besitz einer gültigen Bewilligung in ihren EIGENEN Archiven, so dass das Lokal hätte unterbruchsfrei weitergeführt müssen können. Diese Information wurde den Opfern – wie auch ein Rechtsmittel um sich dagegen zu wehren – unbegründet verweigert. Der hier erwähnte Peter Bär hat sich – auch auf mehrmalige Anfrage hin, seit 2009 verweigert, statt diesen Umstand aufzuklären. Dies entgegen seinem Versprechen gegenüber den Medien. Er hat versprochen abzuklären wie es dazu kommen konnte, jedoch offensichtlich nur gelogen und sich anschliessend entzogen.

Zeugeneinvernahme durch Stadtrichteramt von Denise Felder / Kreisarchitektin Hochbaudepartement der Stadt Zürich / 29.09.10

„Dann war die Sitzung vom 6.11.08 mit Hegnauer, Gloor und dessen Lebenspartner.“ und weiter „Im konkreten Fall sagten wir dem Einsprecher, er könne sich bis Ende Dezember 08 Zeit nehmen, um ein Gesuch einzureichen. Wir sagten ihm, dass, wenn er dies so machen würde, wir NICHT veranlassen würden, dass der Betrieb eingestellt wird.“

Die nervous event-bar wurde trotz dieses abgegebenen Versprechens von Denise Felder und Ihrem Chef Chrstioph Hegnauer, am 13. November 2008 – eine Woche später – von der Gewerbepolizei ohne Vorwarnung und ohne Vorlage einer Verfügung aus heiterem Himmel illegal geschlossen. Man wartete exakt den Ablauf des Überbrückungspatentes ab. Der u.a. auftretende Polizist Höveler fiel im Befehlston auf, extrem frech und autoritär und er war während der ganzen Einvernahme extrem angespannt – wie alle sehen konnten. Ab diesem Zeitpunkt verweigerte Denise Felder jegliche Antwort. Durch die Zusage der Kreisarchitektin hielten die Betreiber die Voraussetzungen für die Erteilung des definitven Wirtepatents – nach Ablauf des Überbrückungspatentes für gegeben, da ihnen dies ursprünglich auch so von der Gewerbepolizei bei Empfangnahme des Überbrückungspatentes (Frau Romero-Torre) bestätigt wurde. Es sei ein ‚automatischer Vorgang‘, dass ein gewährtes Überbrückungspatent durch die definitve Version ersetzt wird, andernfalls muss dem Betroffenen rechtzeitig eine entsprechende Verfügung mit Rechtsmittel zur Verfügung gestellt werden. Das konnte mit den nachfolgend geschilderten Abläufen in krimineller Weise verhindert werden.

Diesbezüglich erklärt Kreisarchitektin Felder vor der Richterin brisanterweise Folgendes: „Nach dieser Besprechung wurde ich von allen Seiten bombardiert … z.B. Von Frau Romero-Torre (Anm.: ‚Ganga‘ von Pierina Casutt).“ und führt weiter aus „Frau Romero-Torre wollte UNBEDINGT, dass ich ihr mitteile, dass SIE das Lokal schliessen müsse.“ – „Schliesslich machte ich das E-Mail vom 28.11.08 an Frau Romero-Torre, dies in Vorabsprache mit unserer juristischen Abteilung. In diesem E-Mail habe ich mitgeteilt, dass der Betrieb geschlossen zu halten sei. Ich habe dieses gemacht, nachdem so ‚gestürmt‘ (Deutsch; Druck ausgeübt) wurde von Frau Romero-Torre. Wir hatten JA EIGENTLICH dem Einsprecher zugesichert, dass er das Gesuch bis Ende Dezember einreichen könne.“ 

Aus welchen Gründen die Gewerbepolizei die Schliessung der nervous event-bar forcierte, ist den Opfern nicht bekannt. Möglicherweise wurde eine ‚Bestellung‘ durch die kriminellen Elemente innerhalb der Gewerbepolizei ausgeführt. Nicht klar ist auch, ob für diesen ‚Dienst‘ Bestechungsgelder an die Gewerbepolizei geflossen sind. Letztendlich wurde das definitive Wirtepatent wegen angeblich ‚fehlender Baubewilligungen‘ – wider besseres Wissen – verweigert, genauso wie ein Rechtsmittel gegen diesen Willkürakt von Pierina Casutt (Gewerbepolizei Zürich), welche sämtliche Anfragen mit schlagender Arroganz beantwortete und die Schuld kategorisch auf das Hochbaudepartement schob, welches wiederum das Gleiche mit der Gewerbepolizei tat! Also ein abartiger ‚Lügen-Ping-Pong‘ der Betroffene zur Weissglut treibt. Die kriminellen Aktionen seitens Pierina Casutt vernichtete die gesamte Existenz der Opfer innert drei Monaten. Dieser eiskalten Person war das völlig egal und sie log sogar vor Gericht um ihre Position zu festigen – allerdings schwitzte sie heftig dabei und dies über Stunden!

Nach der Schliessung Mitte November, arbeitete der von uns bauftragte Architekt an diesem Gesuch und suchte ebenfalls die Kreisarchitektin auf. Diese teilte ihm mit, dass umfangreiche Änderungen an bereits bestehenden Anlagen nötig würden, die er mit ca. CHF 200’000 bezifferte, worauf sie ihm offenbarte, dass mit einer Wiedereröffnung der Bar nicht vor Mai 2009 zu rechnen sei. Dies überforderte die Betreiber finanziell, so dass sie Ende 2008 das Projekt beerdigen mussten, da eine weitere Quartalszahlung Miete (CHF 18’000) für ein geschlossenes Lokal nicht mehr erbracht werden konnte. Die Opfer wurden nicht über diesen Gesinnungswandel der Kreisarchitektin informiert, die sich fortan auf billigste Art und Weise entzog. Von dieser, durch die Gewerbepolizei ‚erpressten‘ eMail erhielten die Opfer erst im November 2009, ein volles Jahr später (!!!) – durch eine Unachtsamkeit des Juristen des Hochbauamtes, Kurt Juchli – ungewollt Kenntnis, worauf sich das Hochbauamt in zahlreiche, weitere Ungereimtheiten verstrickte – dies seinerzeit noch unter Stadtpräsident Ledergerber (SP) und Hochbauvorsteherin Martelli (FDP).

Auf die Frage des Rechtsvertreters der Opfer „Wie kommt dann die Gewerbepolizei dazu, zu behaupten, diese Schliessung sei auf Ihre Veranlassung erfolgt?“ worauf Felder zu Protokoll gab „Ich vermute, wegen des E-Mails vom 28.11.08. Ich habe nicht gewusst, dass die Schliessung am 13.11.08 erfolgte. Es wurde mir IRGENDWANN mitgeteilt.“ Weiter wollte er wissen „Wer hat Sie dann angewiesen oder aufgefordert, am 28.11.08 diese E-Mail zu verfassen, wer war das?“ worauf Sie antwortete „Das war nach der juristischen Abklärung bei Jacques Fäh.“

Damals beauftragen die Opfer Rechtsanwalt Landmann, der jedoch kaum etwas von diesem komplexen Fall begriff und den Opfern des Übergriffs empfahl die angebotenen CHF 10’000 der Stadt anzunehmen „…sonst bekommen Sie gar nichts mehr.“, war seine Überzeugung. Dieses Geld hätte nicht einmal die Anwaltskosten Landmanns gedeckt, dessen primäres Interesse seiner Bezahlung galt – so dass die Betroffenen eines Tages, sogar ihr letztes Kleingeld (Münzen) zu ihm trugen, statt Lebensmittel dafür zu kaufen. Der verursachte Schaden von mehreren hunderttausend Franken führte dazu, dass die Opfer sämtlichen Besitz in der Schweiz und im Ausland verloren haben – inklusive persönlicher, privater Dinge wie Dokumente, Fotos und Erinnerungsstücke. Die Stadt Zürich spielte jahrelang mit den Geschädigten und verarschte sie nach Strich und Faden, log und mau(s)chelte um ihre Lügenversion in der öffentlichen Wahrnehmung durchzudrücken. Am liebsten geglaubt haben die Lügen, die Schwulenverbände, die sich allesamt abwandten – ja den Geschädigten gar massiv in den Rücken fielen. — hier wurde ein Teil des Beitrages entfernt — Corine Mauch und Dominik Schaub wurden seinerzeit sehr häufig gemeinsam an der Kino-Bar im SIHLCITY gesehen.

Ein Jurist des Hochbauamtes, hat also die Kreisarchitektin angwiesen, sich rechtswidrig zu verhalten und sich in der Folge sämtlichen Anfragen zu verweigern. So instruiert, verwies Felder regelmässig auf die Zuständigkeit der Gewerbepolizei und diese wiederum auf die des Hochbauamts – ein ‚Nullsummenspiel‘, wohl mit dem Anliegen „Resignation erwünscht“. Da wir von der Nötigung der Kreisarchitektin durch die Gewerbepolizei, durch eine Unachtsamkeit des Hochbaujuristen Juchli ‚irrtümlich‘ erfahren hatten, konnten sowohl Hochbauamt, wie auch Gewerbepolizei sich während eines Jahres gegenseitig den ‚Schwarzen Peter zuschieben‘, sich für nicht zuständig erklären und den Opfern sämtliche Rechtsmittel, Auskünfte oder Akteneinsicht verweigern, resp. diese von ‚Pontius zu Pilatus‘ latschen lassen – in der unerfüllten Hoffnung, dass diesen NIE der Kragen platze, resp. endlich aufgeben würden.

Dies hat die aus den Medien bekannte Entwicklung der Geschichte hervor gebracht und die Opfer versuchten Anfang Dezember 2009 mit der letzten Instanz – der Stadtpräsidentin – persönlich über diese Zustände zu sprechen. Dies nachdem der von ihr angeblich mit dem Fall beauftragte Dominik Schaub damit völlig versagte und z.B. Jens Gloor gebenüber am Telefon äusserte „Sie sind doch ein Schlauer, Sie können ja wieder etwas Neues anfangen.“ – das schlug dem Fass restlos den Boden aus! Aus diesem Grund störten sie im Januar eine Wahlkampfveranstaltung der Stadtpräsidentin, um sich medial Gehör zu verschaffen. Die Opfer waren zu diesem Zeitpunkt völlig mittellos, frustriert und ohne Perspektive – kurz vor dem Rausschmiss aus ihrer Wohnung.

Die 100%ige Verantwortung für diese Schliessung, liegt bei der ebenfalls einvernommenen Verantwortlichen der Gewerbepolizei, Pierina Casutt, welche sich während der Einvernahme (6 Seiten) ebenfalls in zahlreiche Widersprüche verstrickte, was allen Beteiligten an der Einvernahme an Ort und Stelle aufgefallen ist. Schlussendlich wurde die von ihr initiierte Anklage wegen ‚Wirten ohne Patent‘ zulasten der Staatskasse aus offensichtlicher Substanzlosigkeit eingestellt. Erst dieses von Casutt angestrengte Verfahren wegen ‚Wirten ohne Patent‘ ermöglichte die nun vorliegenden Zeugeneinvernahmen – ein absoluter Glücksfall, für welchen man Frau Casutt dankbar sein müsste, wäre sie nicht selbst so massiv in diesen kriminellen Übergriff der Gewerbepolizei persönlich involviert – auch bekannt als ‚Zampano der Langstrasse‘. Wer in Zürich Gastro-Business machen will, kommt an dieser Casutt KEINESFALLS vorbei und dessen ‚Nase ihr nicht passt‘ auch nicht. Die Gewerbepolizei tritt als ‚Zürcher Mafia‘ auf und gebährdet sich auch so. 

Zeugeneinvernahme durch Stadtrichteramt von Jacques Fäh / Jurist Hochbaudepartement / 29.09.10

Fäh beginnt die Einvernahme mit der Aussage „Meine Erinnerung ist sehr schwach an den Vorfall.“ und führt dann weiter aus „Ich habe mich bei ihr (Anm.: Kreisarchitektin Felder) erkundigt, was der ganze Themenkreis sei. Sie hat mir die Akten hervorgesucht. Ich habe mir dann Notizen gestützt auf die Akten erstellt, in denen ich mir die wesentlichen Vorgänge notierte. Ich machte dies, um ein Bild davon zu bekommen, was der Themenkreis sei. Ich wollte wissen, was die Eckdaten, wer die Beteiligen sind.“ und weiter „Dabei stiess ich auf die fragliche Mail vom 28.11.08…“ und „In diesem Zusammenhang habe ich mir eine Kopie des Schreibens vom 9.01.09 erstellt und habe meine handschriftlichen Notizen darauf notiert.“

Hier werden plötzlich von Fäh aus dem Stegreif Details und Daten vorgetragen, die offensichtlich seiner sehr schwachen Erinnerung an den Fall entstammen. Für die Opfer ist kaum vorstellbar, dass Fäh als Jurist nicht genau wusste, wozu er seine Kreisarchitektin letztendlich gedrängt hatte – was diese schliesslich auch unter Wahrheitspflicht zu Protokoll gab. Dies beweist – wie vom seinerzeitigen Rechtsvertreter der Opfer ausgeführt „… einen vorsätzlichen, bösartigen und koordinierten Übergriff auf meine Klienten durch Behördenmitglieder der Stadt Zürich und eine eigentliche, widerwärtige SCHWULENHATZ.“

Klar wird somit, dass die Stadt Zürich mit ihrer Medienmitteilung vom 12. März 2010 – wider besseres Wissen – und voller Unterstützung der GPK und des Zürcher Gemeinderates – gelogen hat, um die Dämonisierung der Opfer medial aufrecht zu erhalten, die im Übrigen bis heute anhält, wie auch gewisse beleidigende, verächtliche und diskriminierende Leserkommentaren beweisen, welche die TAMEDIA aktuell und in der Vergangenheit vorzugsweise darstellen lässt indem sie die Leserkommentare zu unseren Gunsten nachweislich löscht. Der TAMEDIA-Ombudsman schweigt zu diesen Schweinereien.

Die Opfer stören sich massiv daran, dass die Stadt Zürich zur Vertuschung von Behördenkriminalität Steuergelder missbraucht, statt auf das Privatvermögen der kriminell agierende AkteurInnen aus den eigenen Reihen Regress zu nehmen, die nun klar identifiziert werden können. Es wurde ein sechsstelliger Betrag an Steuergeldern ‚abgezweigt‘, wie auch Sozialhilfegelder, obschon NIE ein Antrag auf Sozialhilfe vorlag. Es handelt sich hier um eine eigentliche Verschwörung des Stadtrats gegen Schwule – Hand in Hand mit dem Hochbauamt und der Stadtpolizei. Sowohl GPK wie auch Bezirksrat und die Schweizer Justiz haben bis zum heutigen Tag kläglich versagt. Eine Vorbildfunktion kommt der Schweiz somit kaum mehr zu.

Weitere Einvernahmen erfolgten mit Piotr Milert (UGZ), Gunther Schreiber (Rechtsanwalt), Pierina Cassutt (StaPo – Bewilligungen), Marcel Höveler (StaPo – Polizist – Schliessung Bar), Lara Romero-Torre (Assistentin Pierina Casutt), Michael Bosshard (Architekt), Christoph Hegnauer (Hochbaudepartement) und Jens Gloor (Mitinhaber nervous event-bar).

Die Opfer bitten nun um internationale Unterstützung, da die Schweiz nicht in der Lage ist, Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, wie aktuell auch andernrorts mehrfach festgestellt wird. Die kriminellen BeamtInnen befinden sich aktuell alle weiterhin, unangetastet in ‚Amt und Ehren‘ (ausser Dominik Schaub), bezahlt mit Steuergeldern der Stadt Zürich. Werden diese BeamtInnen noch benötigt?

Die beklagte Schwulenhatz verzahnt sich auch mit diskreditierenden Aktivitäten eines DISPLAY-Magazins (Ex-Chefredaktor Tom Wyss ist persönlich mit der Stadtpräsidentin dick befreundet). Die Schwulenorganisationen der Schweiz haben allesamt kläglich versagt, zur Aufarbeitung dieses kriminellen Übergriffs auf Schwule beizutragen und die Schweiz kann nicht mehr als Empfehlung für homosexuelle Touristen betrachtet werden, da sich Zürich zunehmend schwulenfeindlich zeigt, wo auch die physische Gewalt stetig zunimmt. Der Anwalt der Opfer attestierte dem Stadtrat eine handfeste Schwulenhatz aufgrund der Ihnen hier nun vorliegenden Fakten – genauso wie seine Klienten es Corine Mauch seinerzeit öffentlich vorgeworfen hatten. Die Opfer hatten recht mit Ihrem Flugblatt „Zürcher Stadtrat lügt“, welches sie seinerzeit vor dem Rathaus persönlich an sämtliche GemeinderätInnen ausgehändigt hatten. Nur wurden sie von diesen belächelt und angefeindet und diese verweigerten in der Folge eine zweite GPK-Untersuchung, wie sie von von Susi Gut – aufgrund neuer Fakten – beantragt worden war. Die GPK behauptete schlicht, es gäbe keine neuen Fakten – ebenfalls eine vorsätzliche Lüge – federführend vorgetragen von Christian Traber (CVP).

Undokumentierter Einsatz der StaPo Zürich vom 10.01.2011

Undokumentierter Einsatz der StaPo Zürich vom 10.01.2011 – Wohnort nervous bar-Inhaber

Am 10. Januar 2011 kam es am Wohnsitz der Opfer zu einem undokumentierten Polizeieinsatz. Diese zwei Herren von der StaPo gaben vor, „…nur mit uns sprechen zu wollen…“, wobei jedoch die vollständige Kampfmontur auffällt. Man hat den Opfern über drei Stunden lang mit einem StaPo-Bus aufgelauert (das ist bei der StaPo scheinbar üblich, wenn man mit Leuten nur reden will) – bis deren Anwalt einschritt und Daniel Leupi diese ‚Beamten‘ unverrichteter Dinge abziehen musste. Diese StaPo-‚Ninja Turtles‘ erhielten keinen Zutritt zur Wohnung der Opfer – wie dieses eigenhändige Foto zeigt. Der entsprechen Einsatzrapport der Stadtpolizei Zürich kann bis heute – auch auf mehrfache Anfrage hin – nicht vorgelegt werden. Er exisitert ganz einfach nicht! Daniel Leupi (Chef StaPo Zürich) ignoriert sämtliche Anfragen diesbezüglich kategorisch, was selbstverständlich nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit und Transparenz zu tun haben kann.

Fahrzeug des undokumentierten Polizeieinsatzes StaPo ZürichDies war der Grund, der die Geschädigten panisch werden liess und sie kurze Zeit später definitiv und mittellos ins Ausland abreisen wollten, da Ihnen auch noch andere ‚Ungereimtheiten‘ im Umgang aufgefallen sind, welche auf einen ‚Reptilienfonds‘ bei der Stadt Zürich schliessen lassen. Die Geschädigten fühlten sich zuletzt in der Schweiz an Leib und Leben bedroht, da sie erfahren mussten, dass die Stadtpolizei Zürich auch vor ‚unkonventionellen Massnahmen‘ nicht zurück schreckt.

Der ebenfalls in diesen Fall involvierte Staatsanwalt Andrej Gnehm, welcher die Klage der Opfer wegen Nötigung gegen Corine Mauch (vertreten von Staranwalt Lorenz Erni – zu Lasten der Steuerzahler) und Dominic Schaub (vertreten von Staranwalt Christoph Hohler – zu Lasten der Steuerzahler) zu behandeln hatte, weigerte sich offiziell, das hier nun dargestellte Dossier ‚Wirten ohne Patent‘ des Stadtrichteramtes als Beweis zuzulassen. Später erfuhr man intern, dass Staatsanwalt Gnehm dieses Dossier inoffiziell gleichwohl beizogen hatte, dies jedoch bestritt (in einer persönlichen eMail an Jens Gloor bestätigte er aber unvorsichtigerweise die Einsicht ins Dossier).

Wenn sogar Staatsanwälte lügen, sieht’s prekär aus für die Rechtsstaatlichkeit. Danach stellte er den Fall mit der Begründung ‚Rechtsirrtum‘ zu Gunsten von Mauch und Schaub praktischerweise ein – ein Umstand, der bei unserem Rechtsvertreter aufgrund der lächerlich-dümmlichen Begründung massives Kopfschütteln auslöste. Das ist absolut krasse, begünstigende Rechtsbeugung durch die Zürcher Staatsanwaltschaft (die gerne auch mal vertrauliche Informationen über Amtsgeschäfte, bei einem Bier, der Öffentlichkeit preis gibt) – zumal ja die Anklagekammer sowohl bei Mauch, wie auch Schaub den dringenden Anfangsverdacht auf eine Straftat bestätigte und die entsprechenden Verfahren kaum zur allgemeinen Unterhaltung eröffnete.

Weiter sind unserem Rechtsvertreter bei der Akteneinsicht der Unterlagen von Staatsanwältin Gaby Alkalay mehrere DVDs im Dossier aufgefallen, die nicht dokumentiert waren. Die Sichtung ergab, dass wir seinerzeit am Stadelhofer-Platz mit mindestens SECHS VERSTECKTEN, MOBILEN KAMERAS permanent aus verschiedenen Blickwinkeln durch den Filmdienst der Stadtpolizei Zürich ILLEGAL aufgezeichnet wurden. Hierfür müsste die Stadtpolizei eine Bewilligung der Anklagekammer vorlegen können – dazu ist Staatsanwältin Alkalay nicht in der Lage! Nachdem wir somit einen ‚Deal‘ mit Staatsanwältin Alkalay (extrem pro-Mauch) verweigerten, hielt sie das Dossier monatelang auf Eis, statt es seiner Erledigung zuzuführen und verletzte damit möglicherweise die rechtlich verbindlichen Abläufe Ihres Jobs – bis der Kuhhandel mit dem Stadtrat ‚endlich‘ zustande kam. Dann wurde das Druckmittel nicht mehr gebraucht und sie stellte das Verfahren ein – was sie schon früher hätte tun sollen.

Wie wir aus mehreren Quellen erfahren haben, wurden für die Stadtratswahl 2010 auch ca. 30’000 Stimmzettel zuviel gedruckt, als für alle Stimmberechtigen in Zürich benötigt. Es gab‘ auch Hinweise auf Ungereimtheiten seitens der Stimmenzähler gegenüber Dritten, wie wir erfahren hatten. Mauch wurde mit einem ‚Glanzresultat‘ wiedergewählt – da offenbar deren ‚authentische Art‘ angekommen sei – und das Wahlbüro der Stadt Zürich verweigert bis zum heutigen Tag jegliche Auskunft zum Verbleib der überzähligen 30’000 Stimmzettel zur Stadtratswahl 2010. Nun will Corine Mauch 2014 nochmals antreten – ein Unding, das die Opfer in Anbetracht der Faktenlage und des Ruf’s dieser ‚Dame‘ für völlig abwegig halten.

Wer sich in der Schweiz für Wahrheit, Gerechtigkeit und Meinungsfreiheit einsetzt wird ‚gelöscht‘, mundtot gemacht und ausgegrenzt, resp. zum Staatsfeind und Vollidioten deklariert. Das sind die Erfahrungen. Somit gilt für die Schweiz anscheinend weiterhin; „Crime DOES pay-off!“ (Verbrechen zahlt sich aus) – die Banken machen’s vor. Sollten wir uns das zu Herzen nehmen und ebenfalls SO handeln – ein neues ‚Vorbild Kriminalität‘ um zu bekommen, was wir wollen?

Sämtliche Dokumente werden auf Anfrage an nervousbarzh@gmail.com, elektronisch zugestellt.

Bitte helfen Sie mit, die Missstände der Schweizer Justiz international bekannt zu machen, damit nicht noch weitere Bürger von solch kriminellen Übergriffen betroffen werden müssen und hierfür auch keine Steuergelder missbraucht werden können. Haben Sie eine ähnliche Story? Bitte senden Sie uns diese zu – herzlichen Dank!

Wir fordern die Schweizer Justiz hiermit ausdrücklich auf, endlich für Recht und Ordnung innerhalb ihrer Landesgrenzen sorgen und das angerichtete, finanzielle Dilemma in der Schweiz zu beseitigen, damit unsere Einreise nicht weiterhin gefährdet ist.  Jens Gloor ist Schweizerbürger, sein registrierter Lebenspartner besitzt einen italienischen und brasilianischen Pass.

Wir beklagen massive Korruption in der Stadt Zürich.

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Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls den Artikel „Die Schweiz und ihre ‚Wahrheiten“

 

NACHTRAG 10.9.2012

Um die Machenschaften der TAMEDIA besser verstehen zu können, bitten wir darum, den Nachtrag zu diesem Artikel im Detail zur Kenntnis zu nehmen.

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nervous event-bar, die Einigung mit der Stadt Zürich und die Presstituierten der TAMEDIA

Am 22. Juli 2011 veröffentlichte die Stadt Zürich auf ihrem Internet-Portal folgende Pressemitteilung:

Einigung zwischen Stadt Zürich und nervous event-bar

„Die Stadt Zürich überweist den ehemaligen Betreibern der ’nervous bar‘ als Entschädigung für sämtliche aus dem Verfahren entstandenen Kosten eine Pauschale. 

Die Stadt Zürich hatte bereits im März 2009 festgehalten, dass es unter anderem aufgrund eines Kommunikationsproblems zwischen zwei Dienstabteilungen zur Schliessung der «Nervous Bar» gekommen ist. Der Stadtrat drückte sein Bedauern aus. In Zusammenhang mit dem Entscheid des Stadtrichteramts vom 4. März 2011, das Verfahren wegen «Wirten ohne Patent» einzustellen, kann der Stadtrat nicht ausschliessen, dass der Betreiber der Bar wegen irreführenden Auskünften zu Schaden gekommen ist, dessen Höhe jedoch schwierig festzustellen ist. Darum haben sich die beiden Parteien darauf geeinigt, dass die Stadt den ehemaligen Betreibern der Bar unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht per Saldo aller Ansprüche für sämtliche aus diesem Verfahren entstandenen Kosten eine Pauschale überweist und sich der Stadtrat hiermit öffentlich bei den Geschädigten entschuldigt. Die Herren Jens Gloor und Carlos Garotta drücken ihrerseits ihr Bedauern aus, sofern durch ihre Aktionen irgendwelche Behördenmitglieder oder Drittpersonen in ihrer Persönlichkeit verletzt worden sind.“

Sofort griffen eifrige Presstituierte der TAMEDIA (Verlag TAGES-ANZEIGER) das Thema auf und veröffentlichen online eine erste Version eines entsprechenden Artikels unter dem Titel:

  • „Stadt entschädigt «Nervous Bar»-Betreiber und entschuldigt sich“
Einige Minuten später wird der Artikel online abgeändert und trug neu folgenden Titel:
  • „Stadt zahlt «Nervous»-Betreiber Geld – trotz Drohung gegen Mauch“
Wiederum einige Minuten später lässt sich der TAMEDIA-Schreiberling Simon Eppenberger zu folgenden ‚Übergriff‘ hinreissen und der Artikel erhielt abermals einen neuen Titel, der diesmal lautete:
  • „Stadt zahlt Nervous-Betreiber Geld, obwohl Jens Gloor Mauch bedrohte“

Wiederum einige Minuten später scheint der TAMEDIA intern aufgefallen sein, dass dies doch einen Schritt zu weit ging und der Titel wird abermals abgeändert und lautet erneut:

  • „Stadt zahlt «Nervous»-Betreiber Geld – trotz Drohung gegen Mauch“

Aber auch das konnte offenbar nicht stehen gelassen werden und so entschied man sich zum fünften mal den Titel des Artikels auf aktuell wie folgt zu anzupassen:

Ein Teil dieser Vorgänge ist mittels einer GOOGLE-Suche noch online (Suchmaschinen-Indexierungen) nachvollziehbar. Zu diesem Zeitpunkt weist der TAMEDIA-Online-Artikel zehn Leserkommentare – grossmehrheitlich zu unseren Gunsten auf, wobei auch eine Menge Leser nur ‚Daumen hoch‘ angeklickt haben um einem Kommentarschreiber zuzustimmen. Umgehend machen wir den Schreiberling, die TAGI-Redaktion und die TAMEDIA-Geschäftsleitung auf dieses ‚Titel-Chaos‘ aufmerksam und werden – wie immer – vollständig ignoriert.

Im Verlauf des Freitag-Nachmittags – urplötzlich – verfügt der entsprechende TAMEDIA-Artikel nur noch erst über sieben Leserkommentare und noch etwas später waren es lediglich noch zwei mickrige (dümmliche) Leserkommentare – was bei einem so emotionsbeladenen Thema (wie die eben erwähnten, nachträglich gelöschten Leserkommentare gezeigt hatten) schlicht nicht nachvollziehbar ist. Offenbar wurde nicht erst durch die nachträgliche Löschung zensuriert, sondern bereits bei der Freischaltung, wie angenommen werden darf. Die zwei verbliebenen Leserkommentare, sind eher zu Gunsten der Stadt Zürich ausformuliert – was für eine wundersame Überraschung!

Die anderen acht Leserkommentare zu unseren Gunsten (reichten von „Gratulation zum Durchhaltewillen“, über „Intransparenz einer Bananenrepublik“, „Mauch hat’s verbockt – jetzt wird’s mit Steuergeldern ausgebügelt“ oder verlangten u.a. auch die „Offenlegung des bezahlten Betrages im Sinne der Demokratie und Transparenz“, etc.) wurden von der TAMEDIA-Redaktion (newsnetz.ch) nachträglich wieder gelöscht – offenbar weil sie zu viel Zustimmung erhielten und das irgend jemandem nicht passte. Was für eine ‚journalistische‘ Schweinerei! Ganz offensichtlich betreiben die Presstituierten der TAMEDIA-Gruppe hier Zensur und Meinungsmanipulation, resp. führen ‚Bestellungen‘ Dritter aus – ein journalistischer Tabubruch, wenn man bei der TAMEDIA überhaupt je noch von Journalismus reden darf, wie ich gleich weiter ausführe.

Auch hier wieder zeigen sich mittlerweile zwei Schreiberlinge (Simon Eppenberger und Jvo Cukas) auf entsprechendes eMail hin taub – erklären können oder wollen sie diese seltsamen Vorgänge offensichtlich nicht. Aber das ist bei den Presstituierten der TAMEDIA-Gruppe keine Überraschung- sondern gehört zum ‚guten Stil‘ des Hauses TAMEDIA. Auch die Journalisten Stefan Hohler, Stefan Häne und ganz speziell Christoph Landolt haben sich zu unserem ‚Lieblings-Rückenfall-Grüppchen‘ entwickelt und verdrehen seit Monaten die ihnen im Original zugestellten Akten – natürlich nicht zu unseren Gunsten, wie man annehmen darf. Wir müssen nun davon ausgehen, dass die hier erwähnten Presstituierten – wie es diese Wortschöpfung bereits impliziert – käuflich sind. Und billig. Saubillig.

Sämtliche der erwähnten Vorgänge sind dokumentiert – die entsprechenden PDF-Files können bei prprofi@rocketmail.com zur Überprüfung angefordert werden. Die Schweiz wird mit solchen TAMEDIAhuren (würde man sie noch als Journalisten bezeichnen, könnte man bildlich gleich ‚Perlen vor die Säue werfen‘) leben müssen – das ist wirklich bedauerlich.

Später erscheint auch zu allem Überfluss noch ein zweiter, heuchlerischer Artikel zum Thema, welcher den Titel trägt:

Darin äussern sich die GemeinderätInnen Beatrice Reimann (SP) und Roger Liebi (SVP) zu unserem Fall. Also zwei Zürcher GemeinderätInnen, die dieses Geschäft (erneute Untersuchung der Vorfälle durch die GPK des Gemeinderates) im März 2010 mit zur Ablehnung gebracht haben; Wir kennen die ‚JA‘-StimmerInnen, z.B. Susi Gut und Markus Schwyn – von der PFZ – welche durch diesen Fall ebenfalls zu Grunde gerichtet und aus dem Gemeinderat ‚entfernt‘ wurden, weil sie der Sache schon vor einem Jahr auf den Zahn fühlen wollten. Ohne die beiden wären wir heute nicht ‚hier‘.

Bedrohlicher ist allerdings der Umstand, dass die TAMEDIA-Gruppe bereits die halbe Schweizer Presselandschaft besitzt (de facto Meinungsmonopol), welche mit schlagender Vorliebe Pressekonserven von SDA, dapd, Reuters, AP und wie sie alle heissen, übernimmt – ohne echte, resp. brauchbare Recherchen zu leisten und das nennen sie dann Journalismus. Journalismus ist etwas Anderes; Offenbar hat jede(r) TAMEDIAhure einen ‚Büchsenöffner‘ am Hosenbund hängen, mit dem er oder sie den nächsten Sozialporno auftun kann.

Wir empfehlen die Titel der TAMEDIA-Gruppe nur noch kostenlos online zu lesen, resp. vermehrt alternative Medienquellen – mit wesentlich mehr Wahrheitsgehalt – zur Rate zu ziehen, wenn man sich ernsthaft eine Meinung bilden will oder muss. Die tagtägliche TAMEDIA-Verarsche (sog. ‚Mainstream-Medium‘) wird leider von der grossen Öffentlichkeit noch viel zu wenig bemerkt, jedoch sind eben diese Leserkommentare ein deutlicher Hinweis darauf, wenn sie denn nicht zensuriert, manipuliert oder von Trolls verfasst würden.

Im Gegenzug hat die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) unter dem Titel „Zürich entschädigt Barbetreiber – Entschuldigung und Geld für ungerechtfertigtes Schliessen der «Nervous-Bar»“  einen sachlichen, untendenziösen Artikel veröffentlicht – herzlichen Dank!

Hiermit distanzieren wir uns ebenfalls ausdrücklich von sog. Schwulenorganisationen wie PINK CROSS, NETWORK, HAZ oder auch dem subversiven, konsumorientierten DISPLAY-Magazin.

Hier der Link zu unserer FACEBOOK-Gruppe.

Durch die Umstände, welche zur Schliessung der nervous event-bar geführt haben, habe ich den ‚Gutglauben‘ verloren – hier mein entsprechender Blog mit alternativen Nachrichten zum Weltgeschehen.

Schöne, neue Welt. 

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Illegale Schliessung nervous event-bar

Die nervous event-bar wurde am 13. November 2008 durch die Zürcher Stadtpolizei illegal geschlossen. Weder wurde eine offizielle Verfügung, noch ein Rechtsmittel mit welcher die Schliessung hätte verhindert werden können, ausgehändigt. Wir kämpfen bis heute um unser Recht. In den nachfolgenden Artikeln wird der weitere Hergang und die rechtliche Aufarbeitung seit der Schliessung der nervous event-bar in Zürich im Detail erklärt und dargestellt. Die Website http://www.nervous.ch wurde wegen Geldmangel geschlossen.

Im Internet sind sämtliche bisher publizierten Informationen vorhanden, wie auch zahlreiche Artikel. Leider hat sich kein Journalist die Mühe gemacht, den seinerzeit zur Verfügung gestellten Hinweisen aufgrund der ausgehändigten Dokumente nachzugehen.

Wir wurden ausschliesslich diskriminiert und benachteiligt – auch von den sog. ‚Schwulenverbänden‘ die uns vollständig im Stich gelassen haben – eine extrem enttäuschende Erfahrung. Speziell das Zürcher DISPLAY-Magazin ist uns in den Rücken gefallen und macht gemeinsame Sache mit dem verleumderischen TAGES-ANZEIGER. Auf FACEBOOK gibt es noch die nervous-Gruppe, welche bisherige Einzelheiten zu diesen Vorgängen enthält.

Hier ist unsere Geschichte, hier die Stellungnahme unseres Anwalts zur Strafanzeige gegen die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch und hier die Stellungnahme von Susi Gut – der einzigen Politikerin, welche uns in diesem Fall unterstützt hat. Dem Rest des Zürcher Gemeinde- und Stadtrates war unser Schicksal – resultierend aus dieser Behördenwillkür – vollkommen egal; Die GPK führte eine ‚geheime‘ Untersuchung durch, deren Ergebnisse wir als Betroffene bisher nicht erfahren durften. Hier finden Sie weitere Artikel zu unserer Geschichte. Hier finden Sie GOOGLE-Abfragen zum Thema nervous, hier zu Jens Gloor und hier zu Carlos Garotta.

Am 20. Juni 2011 berichten NZZ und 20Minuten, dass die Strafuntersuchung gegen die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch auf Ihren Mitarbeiter für Bevölkerungsanliegen Dominik Schaub, ausgeweitet wurde. Derzeit laufen zwei Strafprozesse bei der Zürcher Staatsanwaltschaft.

Die kommenden Beiträge werden ebenfalls in den Sprachen Englisch und Portugiesisch zur Verfügung stehen.

Gerne beantworten wir Fragen zu diesem Beispiel von Staatsterror.

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